Reisekosten
Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) tariflich Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarstufe I gewährt.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Personalwirtschaft gerne zur Verfügung.
Informationen zur Dienststelle
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