Reisekosten
Die Abrechnung von Reisekosten ist eine rein interne Dienstleistung und wird nach dem Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW) tariflich Beschäftigten, verbeamteten Personen sowie Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarstufe I gewährt.
Für eventuelle Fragen wenden Sie sich sehr gerne an uns.