Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates erhalten Beamte und deren Familienangehörige eine ergänzende Beihilfe zu den Krankheits- und Pflegekosten.
Die Beihilfestelle des Rhein-Kreises Neuss erbringt diese Leistung für Mitarbeiter, Lehrer und Polizisten sowie als Serviceleistung für die angehörigen Kommunen und das Norbert-Gymnasium Knechtsteden.
Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall richtet sich nach § 75 Landesbeamtengesetz NRW, den Bestimmungen der Beihilfenverordnung NRW, den Anlagen zur Beihilfenverordnung NRW sowie nach den Bestimmungen des ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenrechts.
Daneben finden auch die Runderlasse des Finanzministeriums NRW zum ärztlichen- und zahnärztlichen Gebührenrecht Anwendung.
Diese gelten für die Landesbediensteten unmittelbar, für alle anderen Beihilfeberechtigten ist die Anwendung der Runderlasse von deren Dienstherren ausdrücklich angeordnet worden.
Die Beihilfestelle übernimmt dabei alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Darüber hinaus informieren und beraten wir in allen Angelegenheiten rund um das Thema "Beihilfe".
Allgemeine sowie aktuelle Informationen -auch zur Nutzung der Beihilfe App-, die Rechtsgrundlagen sowie die Antragsvordrucke zum Thema Beihilfe NRW finden Sie hier: Beihilfe | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)
Zentrale Scanstelle Beihilfe
Anschrift
Bitte richten Sie alle Anträge, Belege und sonstigen Schriftverkehr -unter Angabe der Beihilfenummer- an die
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
An die Anschrift der Beihilfestelle Rhein-Kreis Neuss adressierte Anträge und Schriftverkehrsvorgänge werden hier ungeöffnet gesammelt und an die Zentrale Scanstelle weitergeleitet. Dies führt zu einer zeitverzögerten Bearbeitung, da die Bearbeitung grundsätzlich erst nach dem Einscannen in Detmold erfolgen kann.
Sonstiger Schriftverkehr
Schriftverkehr, der sich nicht auf die Belegabrechnung bezieht, wie zum Beispiel
die Einwendung (Widerspruch) zu einem Beihilfebescheid
die Anfrage nach einem Kostenanerkenntnis aus Anlass zum Beispiel einer Rehabilitationsmaßnahme, einer kieferorthopädischen Behandlung oder einer Implantatversorgung
die Vorlage angeforderter und oder ergänzender Unterlagen (zum Beispiel Versicherungsnachweis, Vollmacht, Rentenbescheid et cetera)
sonstige Mitteilungen Ihrerseits
ist/sind ebenfalls an die Scanstelle in Detmold zu richten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss haben in der Regel gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner am besten während der Kernzeiten:
- montags bis donnerstags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
- 13:30 bis 15:00 Uhr
- freitags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Ämter spezielle Öffnungszeiten haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere außerhalb der vorgenannten Kernzeiten eine telefonische Terminabsprache. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.