Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates erhalten Beamte und deren Familienangehörige eine ergänzende Beihilfe zu den Krankheits- und Pflegekosten.
Die Beihilfestelle des Kreises erbringt diese Leistung für Mitarbeiter, Lehrer und Polizisten sowie als Serviceleistung für die angehörigen Kommunen und das Norbert-Gymnasium Knechtsteden.
Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall richtet sich nach § 75 Landesbeamtengesetz NRW, den Bestimmungen der Beihilfenverordnung NRW, den Anlagen zur Beihilfenverordnung NRW sowie nach den Bestimmungen des ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenrechts.
Daneben finden auch die Runderlasse des Finanzministeriums NRW zum ärztlichen- und zahnärztlichen Gebührenrecht Anwendung.
Diese gelten für die Landesbediensteten unmittelbar, für alle anderen Beihilfeberechtigten ist die Anwendung der Runderlasse von deren Dienstherren ausdrücklich angeordnet worden.
Was Sie in diesem Zusammenhang noch wissen sollten
Beihilfe App
Alle notwendigen Informationen zum Thema Beihilfe App finden Sie im unten stehenden Link "Informationen zur Beihilfe NRW App".
Bei Fragen und Probleme zur Handhabung der Beihilfe NRW App können Sie sich von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an Feiertagen in NRW) an die Anwenderbetreuung (Beihilfe App Hotline) bei IT.NRW unter folgender Rufnummer wenden: Telefon: 0211 9449-2116.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dieser technische Support nicht durch die Beihilfestelle geleistet werden kann.
Aktuelles
Zum 24.12.2021 ist die Elfte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (BVO NRW) vom 01. Dezember 2021 auf der Basis des § 75 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst im nachfolgend verlinkten Dokument zum Download bereitgestellt.