Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreises. Er setzt sich aus Mitgliedern des Kreistages, sachkundigen Bürgern und beratenden Mitgliedern zusammen.
Ihm obliegt als Kontrollorgan u.a. die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses des Kreises. Dazu bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss kann (wie auch der Landrat) der Rechnungsprüfung konkrete Prüfaufträge erteilen, um einzelne Verwaltungsvorgänge gezielt zu untersuchen.
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses (XVI. Wahlperiode)