Rechnungsprüfung
Jeder Kreis muss eine örtliche Rechnungsprüfung einrichten (§ 53 Abs. 3 KrO NRW).
Die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss prüft und berät mit dem Ziel, zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen. Sie unterstützt den Kreistag bei der verfassungsmäßigen Kontrolle der Verwaltung und achtet darauf, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel wirtschaftlich und zielgerichtet verwendet werden.
Die Rechnungsprüfung hat nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) innerhalb der Kreisverwaltung eine besondere Stellung. Sie ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der Aufgabenerfüllung ist die Rechnungsprüfung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen; sie ist nur dem Gesetz unterworfen.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat folgende Aufgaben:
- die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde (des Kreises),
- die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses,
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
- bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
- die Prüfung von Vergaben.
- Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.
Die örtliche Rechnungsprüfung kann ferner folgende Aufgaben wahrnehmen:
- die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
- die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Absatz 2 GO NRW,
- die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a GO NRW sowie die Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.
Der Kreistag kann der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen.
Kreisangehörige Gemeinden haben nach § 101 Absatz 1 Satz 2 und § 102 Absatz 2 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Rechnungsprüfung des Kreises mit Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde zu betrauen, und zwar auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Mit nachfolgenden kreisangehörigen Kommunen bestehen Kooperationen:
- Stadt Dormagen
- Stadt Grevenbroich
- Stadt Kaarst
- Stadt Korschenbroich
- Stadt Jüchen
- Stadt Meerbusch
- Gemeinde Rommerskirchen
Die Rechnungsprüfung des Kreises ist außerdem zuständig für die Prüfung der ITK-Rheinland, dem kommunalen IT-Dienstleister der Region; darüber hinaus erbringt sie Prüfungs- und Beratungsleistungen für verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 101 bis 104 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- Rechnungsprüfungsordnung des Rhein-Kreises Neuss