Waffenrechtliche Angelegenheiten (Waffenschein, Waffenbesitzkarte)
Das Waffengesetz sieht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition strenge Regelungen vor. So bedarf jeder, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder Munition erwerben will, einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Unterschieden wird zwischen
- Kleiner Waffenschein:
Zum Führen von Gas- und Schreckschusspistolen
- Waffenbesitzkarte:
Zum Erwerb scharfer Waffen. Munition und Pistole dürfen nur getrennt geführt werden. Einsatz bei Sportschützen, Jägern und Waffensammlern.
- Großer Waffenschein:
Zum Führen scharfer Waffen, sehr restriktiv, hauptsächlich für Personen aus dem Sicherheitsgewerbe.
Zuständigkeiten:
Nachname | Sachbearbeiter |
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A - D | Frau Dina Mustafa Tel.: 02131 / 300-11413 |
E - G, U, V | Herr Thilo Engels Tel.: 02131 / 300-11416 |
H - J | Herr Leon Theißen Tel.: 02131 / 300-11411 |
K, L | Herr Tim Kosmala Tel.: 02131 / 300-11414 |
M, R, W - Z | Frau Karin Engels Tel.: 02131 / 300-11412 |
N, P, Q | Frau Birgit Boonstra-Jerusalem Tel.: 02131 / 300-12114 |
O, S, T | Frau Hannah Abels Tel.: 02131 / 300-11415 |
- montags
- nur nach telefonischer Terminvereinbarung
- dienstags und donnerstags
- 08:30 bis 12:00 Uhr
- 13:30 bis 15:30 Uhr
Darüber hinaus können Termine telefonisch vereinbart werden.