Waffenrechtliche Angelegenheiten (Waffenschein, Waffenbesitzkarte)
Das Waffengesetz sieht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition strenge Regelungen vor. So bedarf jeder, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder Munition erwerben will, einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Unterschieden wird zwischen
- Kleiner Waffenschein:
Zum Führen von Gas- und Schreckschusspistolen
- Waffenbesitzkarte:
Zum Erwerb scharfer Waffen. Munition und Pistole dürfen nur getrennt geführt werden. Einsatz bei Sportschützen, Jägern und Waffensammlern.
- Großer Waffenschein:
Zum Führen scharfer Waffen, sehr restriktiv, hauptsächlich für Personen aus dem Sicherheitsgewerbe.
Zuständigkeiten:
Kleiner Waffenschein:
Ihr Nachname | Sachbearbeiter |
---|---|
A - Z | Marcel Herrmann Tel.: 02131/300-11418 |
Sonstige waffenrechtliche Angelegenheiten:
Ihr Nachname | Sachbearbeiter |
---|---|
A, M, P-R | Thilo Engels Tel.: 02131/300-11412 |
B, U | Tim Kosmala Tel.: 02131 / 300-11414 |
C - F, O | Vivian Hasse Tel.: 02131/300-11416 |
I, G, T | Filiz Ince Tel.: 02131/300-11419 |
H, L, N | Irina Malzew Tel.: 02131 / 300-11417 |
K | Leon Theißen Tel.: 02131 / 300-11411 |
J, S | Dina Mustafa Tel.: 02131 / 300-11413 |
V-Z | Vjosa Sommler Tel.: 02131 / 300-11415 |
- montags
- nur nach telefonischer Terminvereinbarung
- dienstags und donnerstags
- 08:30 bis 12:00 Uhr
- 13:30 bis 15:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine telefonisch vereinbart werden.