Jagdschein beantragen und verlängern
Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde ausgestellt.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
Wer stellt den Jagdschein aus?
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Wichtig für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines ist eine gültige Versicherungsbestätigung für den Zeitraum der Jagdscheinerteilung. Ohne Versicherungsbestätigung kann der Jagdschein nicht ausgestellt werden.
Die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines kann bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss bei persönlicher Vorsprache mit allen Unterlagen – Jagdscheinheft, gültige Versicherungsbestätigung und ausgefülltem Antrag bzw. bei Neuaustellung zusätzlich Prüfungszeunis und Lichtbild beantragt werden.
Die Dienststelle finden Sie in Grevenbroich, Auf der Schanze 4 (Verwaltungsneubau) im 2. Obergeschoß, Raum 2.31. Bitte beachten Sie, daß die Jagdscheinstelle montags bis donnerstags nur in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr besetzt ist.
Gültigkeitsdauer
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagdschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.
Der Vordruck "Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines" kann hier in der Zeit vom 15. Februar bis zum 30. November herunter geladen werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung
- Jagdschein (bei Verlängerung)
- Prüfungszeugnis und Lichtbild (bei Neuausstellung)
Diese Kosten entstehen bei uns
Folgende Gebühren sind gemäß den landesrechtlichen Vorschriften seit dem 24.07.2009 zu erheben:
- Jagdschein
- Tagesjagdschein: 15,00 Euro
- Ein-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 Euro
- Drei-Jahresjagdschein: 65,00 Euro
- Jugendjagdschein (für Jugendliche vom 16. bis 18. Lebensjahr)
- Ein-Jahresjagdschein: 20,00 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein: 30,00 Euro
- Drei-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
- Jahresfalknerscheine
- Ein-Jahresfalknerschein: 20,00 Euro
- Zwei-Jahresfalknerschein: 30,00 Euro
- Drei-Jahresfalknerschein: 35,00 Euro
- Falkner-Jagdschein und Jahresjagdschein zusammen
- Ein-Jahresjagd- oder Falknerschein: 55,00 Euro
- Zwei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 80,00 Euro
- Drei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 100,00 Euro
Verlängerung von Jagdscheinen
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die Oberste Jagdbehörde verfügt, dass bis 30. Juni 2022 auf das persönliche Erscheinen zur Antragstellung verzichtet werden kann.
Die erforderlichen Unterlagen (Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines, die Versicherungsbestätigung und das Jagdscheinheft) können an den Rhein-Kreis Neuss, Untere Jagdbehörde, 41513 Grevenbroich, geschickt werden. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Jagdscheinheft noch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zulässt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist zusätzlich eine Passbild neueren Datums erforderlich.
Nach wie vor können Sie die Verlängerung der Gültigkeit des Jagdscheines auch persönlich bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss in Grevenbroich, Auf der Schanze 4, Haupteingang, 2. Etage, Zimmer 2.31, beantragen. Hierzu ist eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.