Jägerprüfung
Grundlage für die Erteilung eines Jagdscheines ist die Ablegung einer behördlichen Jägerprüfung, die bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss abgenommen wird.
Vorbereitung auf die Jägerprüfung
Bei der Jägerprüfung sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Geschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen.
Vorbereitungslehrgänge auf die Jägerprüfung werden im Rhein-Kreis Neuss sowohl von privaten Anbietern als auch von der Kreisjägerschaft Neuss durchgeführt..
Wann finden die Prüfungen statt?
In Nordrhein-Westfalen findet die Prüfung einmal jährlich statt. Der Termin des schriftlichen Teils der Prüfung, der landesweit einheitlich ist und von der Oberen Jagdbehörde festgesetzt wird, wird in der Presse sowie im Internet bekannt gegeben.
Die Zulassung zur Jägerprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Diese Kosten entstehen bei uns
250,00 Euro. Sie können die Prüfungsgebühren jetzt auch bequem per Einzugsermächtigung bezahlen.