Fischerprüfung
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Grundlage für die Erteilung eines Fischereischeins ist die Ablegung einer behördlichen Fischerprüfung, die bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss abgenommen wird.
Vorbereitung auf die Fischerprüfung
Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische sowie die fischerei- und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Rhein-Kreis Neuss führt keine Lehrgänge durch. Bitte wenden Sie sich an einen lokalen Fischerei-Sportverein oder die Bezirksgruppe Rhein-Kreis Neuss des Rheinischen Fischereiverbandes e.V.
Fischerprüfungen
Der Rhein-Kreis Neuss führt dreimal jährlich eine Fischerprüfung durch. Die Termine werden in der Presse sowie im Internet bekannt gegeben. Die Zulassung zur Fischerprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Fischereischein
Den Fischereischein erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen und gemeldet sind.
Fischereierlaubnisschein
Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Fischfang an einem bestimmten Gewässer. Voraussetzung ist immer der Besitz eines gültigen Fischrereischeins. Sie erhalten den Fischereierlaubnisschein vom Fischereiberechtigten oder vom Fischereipächter des jeweiligen Gewässers. Für den Rhein erhalten Sie den Erlaubnisschein von der Rheinfischereigenossenschaft.
Diese Kosten entstehen bei uns
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung: 50,00 €
Antrag auf Ausstellung eines Prüfungszeugnisses bei Verlust: 35,00 €
Antrag auf Zulassung zu einer auswärtigen Prüfung: 15,00€
Sie können die Prüfungsgebühren jetzt auch bequem per e-Payment (PayPal, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte usw.) bezahlen.