Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Inhalt
Einbürgerung
Viele ausländische Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
2. Vorliegen des Status als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. Vorliegen der Asylberechtigung
Nachzuweisen durch Reiseausweis der Ausländerbehörde bzw. Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
3. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
4. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
EU-Staatsangehörigkeit
Niederlassungserlaubnis
Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
5. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen jeglicher Art (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
6. Straffreiheit
Kein Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
7. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Sprachniveau B1
Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung
1. Antragsformular
Kinder unter 16 Jahren, welche mit einem Elternteil eingebürgert werden, benötigen kein separates Formular
2. Lichtbild 1x
3. Geburtsurkunde; gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung
4. Gegebenenfalls Heiratsurkunde; ebenfalls mit beglaubigter Übersetzung
5. Gültiger Heimatpass
6. Aufenthaltstitel, ggf. Reiseausweis der Ausländerbehörde
7. Bescheinigung über die aktuelle Tätigkeit
Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung
Ausbildungsbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag
Arbeitgeberbescheinigung bzw. Arbeitsvertrag
8. Nachweise über das Einkommen der letzten drei Monate
Lohnabrechnungen, Verdienstnachweise
Gewinn- und Verlustrechnung (bei Selbstständigen)
Nachweise über staatliche Leistungen (Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, BAföG, etc.)
9. Nachweis der Deutschkenntnisse *Abschluss muss in Deutschland erworben sein.
Zertifikat B1
Schulabschlusszeugnis*
Abschlusszeugnis einer Ausbildung*
Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums*
10. Nachweis der Rechts- und Gesellschaftskenntnisse *Abschluss muss in Deutschland erworben sein.
Test Leben in Deutschland bzw. Einbürgerungstest
Schulabschlusszeugnis*
Abschlusszeugnis einer Ausbildung*
Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums*
11. Handschriftlich verfasster Lebenslauf
12. Nachweis der Altersvorsorge (Rentenversicherungsverlauf)
Zusätzlich bei Schülern: Schulzeugnisse des 2. Halbjahres der letzten drei Schuljahre
Diese Kosten entstehen bei uns
Für Einzelpersonen 255,00 Euro
Virtuelles Bürgerbüro
Das virtuelle Bürgerbüro ist jeden Dienstag und Donnerstag von 13:30- 15:30 Uhr für Sie geöffnet.