KOMM-AN NRW Förderprogramm
Ab sofort können bis zum 30.09.2024 Anträge für das KOMM-AN NRW Förderprogramm 2025 gestellt werden. Bitte melden sich bei den unten auf dieser Seite genannten Ansprechpersonen, um das Antragsformular zu erhalten.
Im Rhein-Kreis Neuss engagieren sich viele Ehrenamtliche und Initiativen für die Integration von geflüchteten und neuzugewanderten Personen. Das bürgerschaftliche Engagement vor Ort ist hierbei unverzichtbar und so vielfältig wie unsere Gesellschaft.
Um diesen Einsatz zu würdigen und zu unterstützen hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) das Landesprogramm KOMM-AN NRW aufgesetzt. Der Rhein-Kreis Neuss ist mit seinem Kommunalen Integrationszentrum (KI) Teil des Landesprogramms und begleitet Initiativen bei der Antragsstellung und Durchführung des Programms.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 mit dem Programm KOMM-AN NRW Fördermittel für die Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in Kommunen zur Verfügung.
KOMM-AN NRW gliedert sich in drei Programmteile:
- Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
- Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
- Stärkung der Integrationsagenturen
Insbesondere im Programmteil II zur Durchführung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort werden Fördermittel an ehrenamtliche Initiativen, Vereine. Kirchengemeinden und sonstige Organisationen weitergeleitet, die mit ihren Angeboten zur Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten beitragen. Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss sind ebenfalls zur Antragseinreichung befähigt. Privatpersonen können keinen Antrag stellen.
Folgende Maßnahmen lassen sich mit Mitteln aus dem KOMM-AN NRW-Förderprogramm durchführen:
Ausstattung, Renovierung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten, die als Begegnungsstätte dienen, Digitalisierung des Ehrenamtes (Baustein A)
Begleitung der Neuzugewanderten bei Behördengängen und weiteren Anliegen sowie Durchführung von Maßnahmen des Zusammenkommens (z. B. Deutschkurse, Lesegruppen, Kochkurse, Ausflüge) (Baustein B)
Erstellung, Druck und Anschaffung von Printmedien sowie Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Internetseiten, Maßnahmen zur Akquise von ehrenamtlich Tätigen (Baustein C)
Maßnahmen zur Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen und des Austausches (Baustein D)
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel im Herbst eines Kalenderjahres für das Folgejahr und wird vom Kommunalen Integrationszentrum des Rhein-Kreis Neuss im Vorfeld bekanntgegeben.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zum Kommunalen Integrationszentrum auf, um Ihnen schnellstmöglich eine Beratung und ein erstes Kennenlernen anbieten zu können.
Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung nötig:
- vollständig ausgefüllte Antragsvorlage des KI mit rechtsverbindlicher Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes
- Vereinssatzung
- Vereinsregisterauszug
- Freistellungsbescheid (Finanzamt)
- Kontoverbindung, Telefonnummer und Anschrift der antragsstellenden Institution
Die Antragsvorlage erhalten Sie auf Anfrage und nach erfolgter Beratung.