Petitionen
Das Petitionsrecht räumt jedem Bürger das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Daher kann sich jeder Bürger an die Volksvertretung wenden.
Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Landtag, sofern es um Landesgesetze geht oder Landesbehörden für die Ausführung von Gesetzen zuständig sind. Wenn es sich um Bundesvorschriften handelt, ist die Petition an den Bundestag zu richten.
Die Kommunalaufsicht überwacht die termingerechte Berichterstattung und gibt eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme ab.