Kaufpreissammlung
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Die beurkundenden Stellen (i.d.R. Notariate) übersenden in Abschrift dem Gutachterausschuss jeden Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen.
Die Verträge werden ausgewertet und die Ergbnisse, sowie weitere beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten, in die Kaufpreissammlung übernommen.
Die Daten der Kaufpreissammlung dienen als Grundlage bei der Ermittlung der zonalen Bodenrichtwerte, der Heranziehung von Vergleichspreisen bei der Grundstücksbewertung und der Ableitung der erforderlichen Daten. Der Inhalt der Verträge sowei die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Die Abgabe von Auswertungen in anonymisierter Form sind ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist ein vom Regierungspräsidenten bestelltes Kollegialgremium, das aus Vermessungsingenieuren, Sachverständigen, Architekten und Maklern besteht. Der Antrag auf ein Verkehrswertgutachten ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu stellen, die beim Katasteramt der Kreisverwaltung angegliedert ist. Die Geschäftsstelle ist zuständig für die Bereiche Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich und Dormagen.
Die Stadt Neuss verfügt über einen eigenen Gutachterausschuss. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die entsprechende Geschäftsstelle.