Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wenn der allgemeine Soziale Dienst oder der Pflegekinderdienst pädagogische Hilfen gewähren, wird in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die Leistungsgewährung sichergestellt. Pflegegeld, Heimkosten, Kosten der ambulanten Hilfen u. ä. werden hier errechnet, geprüft und ausgezahlt.
Insbesondere die Eltern oder Jugendlichen selbst haben bei teil- oder vollstationärer Unterbringung je nach ihrer Leistungsfähigkeit Beiträge zu den Kosten der Jugendhilfe zu leisten.
Es ist Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, im Rahmen der Heranziehung zu prüfen, inwieweit die Kostenbeitragspflichtigen in der Lage sind, einen Kostenbeitrag aufzubringen beziehungsweise in welcher Höhe er gefordert werden kann.
Weitere Schwerpunkte der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Zuständigkeitsprüfungen, die den komplexen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit Rechnung tragen, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind.
Ansprechpersonen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen:
für Kaarst und Meerbusch:
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Sie erreichen uns auch im virtuellen Bürgerbüro:
Das virtuelle Bürgerbüro ist eines unserer Angebote, um Ihnen Behördengänge zu ersparen. In einem Videoanruf können Sie digital und trotzdem persönlich mit uns sprechen.
Sie benötigen lediglich einen Computer oder ein Smartphone mit Webcam, Mikrofon und Internetverbindung. Im virtuellen Bürgerbüro können digitale Dokumente ausgetauscht, Anträge erläutert werden und vieles mehr. Selbstverständlich mit höchster Datensicherheit.
Alle Angebote, Öffnungszeiten, technische Informationen und Hilfestellungen finden Sie in der Übersicht Virtuelle Bürgerbüros.