Tagespflegegeld
Jugend |
Die Tagespflegeperson ist entweder selbstständig tätig oder wird durch die Eltern angestellt, gegebenenfalls als Minijob. Sie erhält von den Eltern in der Regel ein Entgelt. Auf Antrag der Eltern fördert das Jugendamt die Tagespflege in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und dem Betreuungsumfang, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Es gelten folgende Fördersätze für Tagespflegepersonen
Alter der Kinder | a) TPP mit Grundqualifizierung | b) TPP mit abgeschlossender Qualifizierung | c) TPP mit Voraussetzungen b) sowie mindestens 3 Jahren tätig als TPP |
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unter 2 Jahren | 4,50 Euro | 5,00 Euro | 5,50 Euro |
unter 3 Jahren | 4,00 Euro | 4,50 Euro | 5,00 Euro |
über 3 Jahren | 3,50 Euro | 4,00 Euro | 4,50 Euro |
Die Berechnung der monatlichen Geldleistung wird wie folgt vorgenommen:
Stundensatz x wöchentliche Betreuung x 4,3 Wochen pro Monat.