Kindertagespflegeperson werden
Jugend |
Kindertagespflege- eine Aufgabe für Sie?
Sie sind verantwortungsbewusst und flexibel und möchten sich der herausfordernden Aufgabe der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern widmen? Dann kann für Sie die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson genau das Richtige sein. Diese Seite soll Ihnen eine erste Übersicht über das Tätigkeitsfeld geben.
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine familiäre Form der Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes, die ganztags, halbtags oder stunden weise stattfindet. Die Betreuungszeiten werden individuell abgesprochen. Kindertagespflege wird insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren angeboten. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Betreuung ergänzend zur Kindertageseinrich-
tung oder Schule ebenfalls möglich. Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden. Für die Betreuung von Kindern benötigt die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die das zuständige Jugendamt erteilt.
Personen, die sich für die Tätigkeit interessieren, können sich durch das Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss oder durch sonstige Fachberatungsstellen für Kindertagespflege informieren, beraten und gegebenenfalls vermitteln lassen. Diese stellen die Eignung der Tagespflegeperson fest.
Wer Kindertagespflegeperson werden will, muss beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis stellen. Grundsätzlich kann sich jeder Volljährige als Tagespflegeperson anbieten.
Als Grundvoraussetzungen gelten:
- entsprechende Persönlichkeit und Sachkompetenz
- Freude und Interesse am Umgang mit Kindern
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes, Fachberatungsstellen, Familienzentren und Kindertageseinrichtungen
- Entsprechende Erfahrung und Kenntnisse über die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung von Kindern
- Geeignete persönliche Verhältnisse, sowie
- physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit.
- Genügend Zeit und
- Kontinuität und Verlässlichkeit in der Betreuung
- Erste-Hilfe-Kursus für Säuglinge und Kleinkinder
- Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege
- Voraussetzung ist die Absolvierung der im ersten Teil berufsvorbereitenden sowie im zweiten Teil tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch für die Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei im Umfang von 300 Stunden
Anbieter von Qualifizierungskursen finden Sie in der unten stehende Linksammlung.
Das Kreisjugendamt…
• berät Sie hinsichtlich der Tätigkeit einer Tagespflegeperson
• berät Sie während der gesamten Betreuungszeit
• vermittelt Ihnen Kinder
• erstattet Ihnen anteilig die Kosten für die Qualifizierung
• erstattet Ihnen die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind
• erstattet Ihnen die Kosten für die Beantragung von Führungszeugnissen
• übernimmt die gesetzlichen Unfallversicherungskosten für Sie
• erstattet Ihnen die hälftigen Kosten für eine angemessene Alterssicherung
• erstattet Ihnen die hälftigen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung bei Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenzen