Kindertagespflegeperson werden
Jugend |
Kindertagespflege- eine Aufgabe für Sie?
Sie sind verantwortungsbewusst und flexibel und möchten sich der herausfordernden Aufgabe der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern widmen? Dann kann für Sie die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson genau das Richtige sein. Diese Seite soll Ihnen eine erste Übersicht über das Tätigkeitsfeld geben.
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine familiäre Form der Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes, die ganztags, halbtags oder stundenweise stattfindet. Die Betreuungszeiten werden individuell abgesprochen. Kindertagespflege wird insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren angeboten. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Betreuung ergänzend zur Kindertageseinrichtung oder Schule ebenfalls möglich. Kindertagespflege kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.
Für die Betreuung von Kindern benötigt die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die das zuständige Jugendamt erteilt.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Personen, die sich für die Tätigkeit interessieren, können sich durch das Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss informieren und beraten lassen. Im Anschluss kann ein Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis gestellt werden und es erfolgt eine Eignungseinschätzung durch die Fachberatung Kindertagespflege.
Geeignet sind nach §§ 23 und 43 SGB VIII Personen, die sich durch ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen sowie
- über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen und
- vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege besitzen.
Weitere Voraussetzung ist zudem die Absolvierung der im ersten Teil berufsvorbereitenden, sowie im zweiten Teil tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch für die Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei im Umfang von 300 Stunden.
Das Kreisjugendamt…
• berät Sie hinsichtlich der Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson
• berät Sie während der gesamten Betreuungszeit
• vermittelt Ihnen Kinder
• erstattet Ihnen anteilig die Kosten für die Qualifizierung
• erstattet Ihnen die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind
• erstattet Ihnen die Kosten für die Beantragung von Führungszeugnissen
• übernimmt die gesetzlichen Unfallversicherungskosten für Sie
• erstattet Ihnen die hälftigen Kosten für eine angemessene Alterssicherung
• erstattet Ihnen die hälftigen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung bei
Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenzen