Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugend |
Hilfe und Unterstützung für junge Menschen in einem Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im gesamten Strafverfahren betroffener Jugendlicher und Heranwachsender beteiligt. Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss übernimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen.
Dabei hat die Jugendhilfe im Strafverfahren folgende Aufgaben:
- Ansprechpartner der Betroffenen und ihrer Eltern
- Informationen an die Beteiligten über den Verfahrensablauf
- Teilnahme am Hauptverhandlungstermin
- Die Vermittlung von Entscheidungshilfen bei der Urteilsfindung, bei der soziale, pädagogische und persönliche
- Gesichtspunkte der Betroffenen in das Verfahren eingebracht werden
- Vermittlung von Sozialstunden in geeigneten Einrichtungen
- Vermittlung von Sozialtraining, Betreuungszuweisungen sowie Täter-Opfer-Ausgleich
- Überwachung der von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen