Verleih von Zeltmaterialien für Gruppen aus dem Kreisgebiet
Gruppen aus dem Rhein-Kreis Neuss können Unterkunftszelte und andere Zeltmaterialien kostenfrei beim Jugendamt ausleihen.
Verleihbedingungen Zeltmaterialien
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Materialien können für Veranstaltungen/Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe, sowie von Kindergärten und Schulen aus dem Rhein-Kreis Neuss verwendet werden.
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Die Bedarfsanmeldung ist rechtzeitig vor Durchführung einer Maßnahme (ca. 4 Wochen) beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss einzureichen.
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Der Abholer ist namentlich zu benennen.
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Die Materialien sind von mindestens 2 Personen abzuholen bzw. zurückzubringen. Es ist nicht die Aufgabe der Mitarbeiter/innen, die Materialien zu verladen! Ich bitte um entsprechende Beachtung.
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Die Materialien werden bei der Ausgabe und Annahme von einem Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss und vom Entleiher einer Kontrolle auf Beschädigung und Vollständigkeit unterzogen.
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Die Zelte müssen in sauberem und trockenem Zustand zurückgegeben werden.
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Der Ausleiher haftet für Schäden, die an den ausgeliehenen Gegenständen entstanden sind. Schäden sind bei der Rückgabe zu melden.
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Fehlende Teile sind zu ersetzen.
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Über den Zustand der Materialien ist vor der Ausgabe und bei der Rückgabe ein Protokoll zu führen (Ausgabeprotokoll).
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Der Erhalt der Materialien ist zu quittieren.