Vaterschaft und Unterhalt: Beratung und Unterstützung
Das Jugendamt berät und unterstützt den betreuenden Elternteil und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Fragen zur Klärung der Vaterschaft, zur Vereinbarung einer gemeinsamen Sorge und zu Unterhaltsangelegenheiten für junge Menschen.
Unterhalt für minderjährige Kinder
Elternteile, die allein für ein minderjähriges Kind sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung umfasst auf Wunsch auch eine genaue Berechnung des Unterhaltsanspruches und den damit verbundenen Schriftverkehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil.
Eine rechtliche Vertretung durch das Jugendamt, z. B. in einem gerichtlichen Verfahren, ist im Rahmen der Beratung nicht möglich. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Durchsetzung des Unterhaltsanspruches einzurichten.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist zuständig für die Städte Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen.
Unterhalt für junge Volljährige
Der Unterhaltsanspruch endet nicht automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit.
Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahr können junge Volljährige einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben, z. B. wenn sie sich noch in allgemeiner Schulausbildung oder in einer Berufsausbildung befinden und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben jungen Volljährige einen eigenen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen durch das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt.
Die Beratung umfasst auf Wunsch auch eine genaue Berechnung des Unterhaltsanspruches und den damit verbundenen Schriftverkehr mit den unterhaltspflichtigen Eltern.
Eine rechtliche Vertretung der jungen Volljährigen, z.B. in einem gerichtlichen Verfahren, ist durch das Jugendamt nicht mehr möglich.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist zuständig für die Städte Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen.
Ansprechpersonen für die Beratung und Untertsützung bei Vaterschaft und Unterhalt:
Beratung Beistandschaften - Sie erreichen uns auch im virtuellen Bürgerbüro:
Das virtuelle Bürgerbüro ist eines unserer Angebote, um Ihnen Behördengänge zu ersparen. In einem Videoanruf können Sie digital und trotzdem persönlich mit uns sprechen.
Sie benötigen lediglich einen Computer oder ein Smartphone mit Webcam, Mikrofon und Internetverbindung. Im virtuellen Bürgerbüro können digitale Dokumente ausgetauscht, Anträge erläutert werden und vieles mehr. Selbstverständlich mit höchster Datensicherheit.
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