Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen
Anhängerverzeichnis
Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern
Antikorruption
Apothekenaufsicht
Arbeitsschutzmanagement
Artenschutz (exotische, also nicht heimische Arten)
Artenschutz (heimische Arten)
Asylrecht
Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)
Ausbildungs-Förderung (Leichte Sprache)
Ausbildungsförderung / BaFöG
Ausbildungsplätze
Ausfuhrkennzeichen
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten/absoluten Halteverbots, Aufstellung eines Containers oder eines Gerüsts)
Ausnahmen von der StVZO
Außerbetriebsetzung eines Kfz/Abmeldung
Autowrackbeseitigung
Batterien und Akkus entsorgen
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Bebauungspläne
Begabungen bei Schülerinnen und Schülern
Begleitendes Fahren ab 17
Behinderten-Fahr-Dienst (Leichte Sprache)
Behindertenfahrdienst
Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
Beistandschaft
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung vor den Familiengerichten
Beratung des Schulpsychologischen Dienstes
Beratung für psychisch kranke Menschen und Angehörige (Leichte Sprache)
Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Beratung über Hilfe im Alter
Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Inhalt
Über uns
Das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss ist im Westenlichen zuständig für die Städte Jüchen und Korschenbroich, sowie die Gemeinde Rommerskirchen
Das Kreisjugendamt ist im Wesentlichen für die Städte Korschenbroich und Jüchen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Aufgrund der Bevölkerungsgrößen haben die restlichen fünf kreisangehörigen Städte eigene Jugendämter eingerichtet. Geleitet wird das Kreisjugendamt von Marion Klein.
Das überwiegend ländlich strukturierte Zuständigkeitsgebiet mit vielen kleinen Ortschaften erfordert hohe Flexibilität und Mobilität bei Bürgerinnen/ Bürgern und Verwaltung. Aus diesem Grund unterhält das Kreisjugendamt je eine Dienststelle in Jüchen und Rommerskirchen neben seinem Hauptsitz und einer Nebenstelle in der Stadt Korschenbroich.
Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen des Kreisjugendamtes
Die Mitarbeiter/innen des Kreisjugendamtes arbeiten in verschiedenen Abteilungen. Hier finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeiten. Über die Startseite des Jugendamtes gelangen Sie auch direkt zu den entsprechenden Themenseiten mit weiteren Informationen und den Kontaktdaten Ihrer jeweiligen Ansprechperson.
Die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind zuständig für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen.
Bei Trennung und Scheidung- Beratung von Familien
Für junge Menschen und Familien- Beratung und Hilfe
Für Kinder mit seelischer Behinderung- Eingliederungshilfe
Verfahrenslotsinnen- Beratung und Unterstützung u.a. für die Eingliederungshilfe
Pfelegkinderdienst
Fachberatung Kinderschutz- Beratung für Institutionen und Einzelpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Frühe Hilfen- kommunale Netzwerke: fördernde, präventive und an den Ressourcen der Eltern orientierte Unterstützungsangebote von Anfang an, d.h., schon ab der Schwangerschaft und für alle Familien und ihre kleinen Kinder.
Jugendhilfe im Strafverfahren- bei Strafverfahren Jugendlicher und Heranwachsender
Die Mitarbeiter/innen der Abteilung übernehmen verschiedene Aufgaben auch für weitere Kreiskommunen.
Wirtschaftliche Jugendhilfe z.B. Pflegegeld, Heimkosten, Kosten der ambulanten Hilfen: für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen sowie in Vollzeitpflege für Kaarst und Meerbusch
Unterhaltsvorschuss: für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen
Die Mitarbeiter/innen sind für Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen außerdem zuständig für:
Beistandschaften- zur Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft bzw. der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Vaterschaft und Unterhalt
Ausstellung von Beurkundungen wie z.B. Vaterschaftsanerkennungen oder Vereinbarung der gemeinsamen Sorge
Ausstellung von Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht
Die Elternegeldstelle des Rhein-Kreises Neuss ist kreisweit, also für alle Städte und Gemeinden innerhalb des Kreisgebietes zuständig.
Antragstellung und Beratung zum Bundeselterngeld. Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.
Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen beim Elterngeld oder zur Einreichung Ihres Elterngeldantrags gerne an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Elterngeldstelle in Neuss.