Familienbildung und -erholung
→ Angebote der Familienbildung sollen auf die Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen. Sie sollen außerdem Familien zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe befähigen. Junge Menschen werden auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereitet.
Zur Unterstützung von Familien bezuschusst das Kreisjugendamt die Träger der Familienbildung und der Familienerholung.
→ Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen, werden im Rahmen der verfügbaren Mittel mit Festbeträgen (je Tag und Teilnehmer/in) entweder als Gruppenveranstaltungen oder auch individuell (als Einzelfamilie / selbst organisiert) gefördert. Für Familien, die eine Urlaubsreise nicht selbst finanzieren können, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss (Antragsformular Pos. 6.6.2) zu erhalten.
Angebote der individuellen Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen werden dagegen durch das Sachgebiet Jugend- und Familienhilfe geleistet.