Fachberatung Kinderschutz
Im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02161 6104 5103.
Fachbearatung Kinderschutz in Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen
Das Kreisjugendamt Neuss bietet Menschen und Institutionen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, eine pseudonymisierte Beratung im Falle des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung an (§ 4 KKG, §§ 8a und 8b SGB VIII). Angesprochen fühlen können sich hier nicht nur Berufsgeheimnisträger und Berufsgeheimnisträgerinnen wie Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch beispielsweise Hausmeisterinnen und Hausmeister an Schulen/Kitas usw., Honorarkräfte in Musik- und Tanzschulen, etc.
Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Gemeinsam mit Ihnen führen zwei „insoweit erfahrene Fachkräfte“ eine strukturierte Gefährdungseinschätzung durch, planen Handlungsschritte zur möglichen Einbeziehung der Eltern und Kinder, informieren über regionale Hilfsangebote und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen, die Gesprächsführung und über geeignete Schutzmaßnahmen ab.
Kinder wirksam schützen
Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?
Von einem „komischen Bauchgefühl“ bis hin zu einem konkreten Verdacht – wir sind für Sie als Ansprechpartner und beratende Fachkräfte da. Unsere Beratung ist zeitnah und kostenfrei. Schauen Sie hin, denn Kinderschutz kann nur gelingen, wenn wir zusammen arbeiten und sich alle mitverantwortlich fühlen.
Aufgaben der Fachberatung Kinderschutz
Als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ sind wir beratend für Institutionen und Einzelpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, tätig. Wir übernehmen die Steuerung und die Verantwortung für den Beratungsprozess.
Unsere Beratung ist zwar im Jugendamt angegliedert, dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie eine Meldung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung abgeben. Sie müssen keine persönlichen Daten bzgl. des Kindes oder Jugendlichen angeben. Nur bei akuter Kindeswohlgefährdung benötigt das Jugendamt weitere Angaben, um das Kind/ den Jugendlichen schützen zu können.
Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine strukturierte Gefährdungseinschätzung durch, planen Handlungsschritte zur möglichen Einbeziehung der Eltern und Kinder, informieren über regionale Hilfsangebote und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen und über geeignete Schutzmaßnahmen ab.
Sie haben beruflich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen?
Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Psychologinnen und Psychologen, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Ausbilderinnen und Ausbilder von Jugendlichen, auch Menschen, die auf Honorarbasis in Tanzschulen, Fußballvereinen, etc. tätig sind, haben einen Beratungsanspruch, dem wir gerne nachkommen.
Sind Sie in der Kinder- und Jugendhilfe tätig?
Ihre Einrichtung hat in der Regel mit dem örtlichen Jugendamt schriftlich vereinbart, was im Falle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung zu tun ist und wer für Sie als „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend zur Verfügung steht. Diese können beim Träger selbst ansässig sein, aber auch extern, z.B. beim Jugendamt tätig sein. Wenden Sie sich zunächst an Ihren Vorgesetzten, um die Vorgehensweise abzuklären.