Betreuungsgerichte (Unterstützung)
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss ermittelt im Auftrag des zuständigen Betreuungsgerichtes, ob die Kriterien zur Einrichtung einer Betreuung gegeben sind. Dies geschieht durch Überprüfung des Betroffenen und dessen sozialen Umfeldes. Es wird ein Sozialbericht erstellt und ein geeigneter Betreuer vorgeschlagen.
Zuständig für die Städte Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Jüchen ist die
Betreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss Hauptstelle Korschenbroich
Zuständig für die Stadt Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen ist die
Betreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss Nebenstelle Grevenbroich