Betreuungsbehörde- alles zu Betreuung, Amtsvormundschaft und -pflegschaft, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Sollte ein Volljähriger wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können, so bestellt das örtlich zuständige Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.
Falls kein ehrenamtlicher oder sonstiger Betreuer bereit oder geeignet ist, übertragen die Betreuungsgerichte in Neuss (zuständig für Neuss, Kaarst, Meerbusch und Korschenbroich) und Grevenbroich (zuständig für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen) der Betreuungsbehörde des Rhein-Kreis Neuss bzw. den dort angestellten Behördenbetreuern die Führung der Betreuung.
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss ist zuständig für Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen sowie für Grevenbroich.
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Amtspflegschaft für Minderjährige
Informationen über die Amtspflegschaft für Minderjährige im Rhein-Kreis Neuss
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Amtsvormundschaft für Minderjährige
Informationen über die Amtsvormundschaft für Minderjährige im Rhein-Kreis Neuss
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Betreuungsgerichte (Unterstützung)
Informationen über die Beratung zum Betreuungsrecht im Rhein-Kreis Neuss
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Betreuungsrecht (Beratung)
Informationen über die Beratung zum Betreuungsrecht im Rhein-Kreis Neuss
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Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (Unterstützung)
Informationen über die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer im Rhein-Kreis Neuss
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Einrichtung einer Betreuung
Sollte ein Volljähriger Hilfebedürftig sein, so kann das örtlich zuständige Vormundschaftsgericht für ihn einen rechtlichen
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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Notfall alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Zuständigkeit der Betreuungsbehörde
Zuständig für die Städte Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Jüchen ist die Betreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss Hauptstelle Korschenbroich
Zuständig für die Stadt Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen ist dieBetreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss Nebenstelle Grevenbroich