Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes zur Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und /oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Sie wird durch schriftlichen Antrag begründet und kann vom antragstellenden Elternteil auch durch schriftlichen Antrag wieder beendet werden. Sie endet kraft Gesetzes mit der Volljährigkeit des Kindes.
Antragsberechtigt ist der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat oder, bei gemeinsamem Sorgerecht, der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wurde für das Kind ein ehrenamtlicher Vormund bestellt, kann auch durch diesen die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden.
Durch die Beistandschaft wird das Jugendamt zum bevollmächtigten Vertreter des Kindes für den beantragten Aufgabenbereich und kann in dessen Namen bei Bedarf u.a. auch gerichtliche Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche führen.
Der Beistand kann für Kinder und Eltern eine wichtige Unterstützung bei der Klärung von Unterhaltsfragen und bei der Lösung von damit möglicherweise verbundenen Konflikten sein. Seine Arbeit wird eng mit den Eltern und anderen Institutionen abgestimmt, das Wohl des Kindes steht dabei immer im Vordergrund.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist zuständig für die Städte Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen.
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