Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung
Erziehungsberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Diese Hilfen umfassen ambulante Hilfen, bei denen Fachkräfte innerhalb des Familiensystems unterstützend und beratend tätig werden, um möglichst nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
Weiterhin gibt es teilstationäre Hilfen in Form von Angeboten für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel heilpädagogische Tagesstätten und stationäre Hilfen als Maßnahmen außerhalb des Elternhauses.
Der Allgemeine Soziale Dienst hat hierbei folgende Aufgaben:
- Beratung von Eltern und Alleinerziehenden und deren minderjährigen Kindern, sowie jungen Erwachsenen.
- Gemeinsame Klärung des Hilfebedarfs mit den Betroffenen.
- Übernahme der Einleitung und Vermittlung von Hilfen, Steuerungen der Hilfeplanung bei ambulanten und teilstationären Hilfen und bei
- gemeinsamen Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder.
- Ausübung der Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb des Elternhauses.
Die Zuständigkeit für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.