Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen
Anhängerverzeichnis
Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern
Antikorruption
Apothekenaufsicht
Arbeitsschutzmanagement
Artenschutz (exotische, also nicht heimische Arten)
Artenschutz (heimische Arten)
Asylrecht
Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)
Ausbildung
Ausbildungsförderung / BaFöG
Ausbildungsplätze
Ausfuhrkennzeichen
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten/absoluten Halteverbots, Aufstellung eines Containers oder eines Gerüsts)
Ausnahmen von der StVZO
Außerbetriebsetzung eines Kfz/Abmeldung
Autowrackbeseitigung
Batterien und Akkus entsorgen
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Bebauungspläne
Begabungen bei Schülerinnen und Schülern
Begleitendes Fahren ab 17
Behindertenfahrdienst
Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
Beistandschaft
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung vor den Familiengerichten
Beratung des Schulpsychologischen Dienstes
Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Beratung über Hilfe im Alter
Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Inhalt
Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung
Erziehungsberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Diese Hilfen umfassen ambulante Hilfen, bei denen Fachkräfte innerhalb des Familiensystems unterstützend und beratend tätig werden, um möglichst nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
Weiterhin gibt es teilstationäre Hilfen in Form von Angeboten für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel heilpädagogische Tagesstätten und stationäre Hilfen als Maßnahmen außerhalb des Elternhauses.
Der Allgemeine Soziale Dienst hat hierbei folgende Aufgaben:
Beratung von Eltern und Alleinerziehenden und deren minderjährigen Kindern, sowie jungen Erwachsenen.
Gemeinsame Klärung des Hilfebedarfs mit den Betroffenen.
Übernahme der Einleitung und Vermittlung von Hilfen, Steuerungen der Hilfeplanung bei ambulanten und teilstationären Hilfen und bei
gemeinsamen Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder.
Ausübung der Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb des Elternhauses.
Die Zuständigkeit für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.