Allgemeiner Sozialer Dienst
Im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02161 6104 5103.
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Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung vor den Familiengerichten
Für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen finden Sie hier die passenden Ansprechpersonen des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
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Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen finden Sie hier die passenden Ansprechpersonen des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
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Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung
Für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung ab Schuleintritt bis in der Regel zum 21. Lebensjahr tritt das Jugendamt als Rehabilitationsträger auf.
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Fachberatung Kinderschutz
Das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss bietet Menschen und Institutionen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, eine pseudonymisierte Beratung im Falle des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung an.
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Frühe Hilfen- kommunale Netzwerke, Kinderstark NRW
Kinder benötigen in besonderem Maße unsere Aufmerksamkeit. Sie brauchen eine gute Erziehung und Bildung, Fürsorge und Schutz. Ansprechperson ist unsere Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen
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Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im gesamten Strafverfahren betroffener Jugendlicher und Heranwachsender beteiligt. Die Aufgaben und Ansprechpersonen finden Sie hier.
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Pflegekinderdienst des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss
In Pflegefamilien soll Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in familiären Bezügen ermöglicht werden, wenn die eigene Familie ihr Kind nicht selbst versorgen, erziehen und fördern kann.
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Unbegleitete Minderjährige
Im deutschen Asylverfahren gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als minderjährig. Reisen diese ohne Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedsstaat der EU ein, gelten sie als Unbegleitete Minderjährige.