Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Diese Bescheinigung dient einer nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter als Nachweis ihrer alleinigen Sorge. Sie wird z. B. bei der Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten oder zur Einrichtung eines Bankkontos für Ihr Kind benötigt.
Als Mutter des Kindes wird Ihnen die Bescheinigung auf Antrag durch das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt ausgestellt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind und waren mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet,
- das Kind ist nicht während einer Ehe geboren,
- eine gemeinsame Sorgeerklärung von Ihnen und dem Vater liegt nicht vor.
Wurde über das Sorgerecht eine gerichtliche Entscheidung getroffen, dient der Gerichtsbeschluss als Nachweis, wer Inhaber der elterlichen Sorge ist.
Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenlos.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist zuständig für die Städte Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen.
Ansprechpersonen für die Bescheinigung über die Alleinsorge
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