Gleichstellung von Frau und Mann
In der Kreisverwaltung existiert seit 1996 die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten. Sie ist nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen Vorschriften und Maßnahmen zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben oder haben können.
Informationen zur Dienststelle
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