Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
Was ist die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)?
Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft versteht sich als ein trägerunabhängiges und gleichzeitig trägerübergreifendes Expertensystem, das die Bestandsaufnahme und die Entwicklung von Strategien für den Aufbau fehlender Angebote im Rhein-Kreis Neuss und deren Vernetzung mit den vorhandenen Angeboten vorantreibt. Die PSAG dient darüber hinaus als Selbsthilfeorganisation der Koordination und Kooperation aller öffentlichen und nicht öffentlichen psychosozialen medizinischen sowie rehabilitativen und soziotherapeutischen Einrichtungen, der Beratungs- und Behandlungsdienste, der Selbsthilfe sowie Angehörigenorganisation im Rhein-Kreis Neuss.
Die PSAG ist in die Gremienstruktur des Rhein-Kreis Neuss (in die Konferenz für Gesundheit, Alter und Pflege sowie die Steuergruppe Sucht, Psychiatrie und Behinderung) mit Stimmrecht integriert, um auch auf politischer Ebene die Belange der Betroffenen und deren Angehörige zu unterstützen.
Arbeitskreise
Die verschiedenen Arbeitskreise der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Rhein-Kreis Neuss treffen sich regelmäßig.
- Arbeitskreis Netzwerk Arbeit
- Arbeitskreis Herausfordenderndes Verhalten
- Arbeitskreis Geronto
- Arbeitskreis Kinder- und Jugend
- Arbeitskreis Sucht
- Arbeitskreis Soziale Teilhabe
Ansprechpartner
Gino Fohr
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Auf der Schanze 1
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 601 5452
Geschäftsordnung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Rhein-Kreis Neuss
§ 1 - Name und Zuständigkeit
1- Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Rhein-Kreis Neuss", abgekürzt PSAG. Sie besteht derzeit aus den Arbeitsgruppen:
Soziale Teilhabe, Sucht, Geronto, Kinder und Jugend, Netzwerk Arbeit, Herausforderndes Verhalten.
2- Die Zuständigkeit der PSAG erstreckt sich auf den Rhein-Kreis Neuss
§ 2 - Zweck der PSAG
1- Die PSAG dient als Selbstorganisation der Koordination und Kooperation aller öffentlichen und nicht öffentlichen psychosozialen Einrichtungen, Beratungs- und Behandlungsdienste, Selbsthilfe- sowie Angehörigenorganisationen im Rhein-Kreis Neuss.
2- Sie versteht sich als Interessenvertretung der Menschen, die im Rhein-Kreis Neuss unterschiedliche Hilfen wie Beratung, Begleitung, Betreuung, Therapie o.a. benötigen. Schwerpunktmäßig befasst sich die PSAG mit dem Ist-Zustand der Angebote, der regelmäßigen Fortschreibung des Bedarfs und den notwendigen Planungsinitiativen. Wichtig sind auch die wechselseitige Unterstützung mit Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie die Förderung der Fachdiskussion. Hilfsangebote und Unterstützungsleistungen sollen transparent gemacht werden.
3- Die PSAG strebt zur Sicherung und Weiterentwicklung dieser Aufgaben eine enge Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Institutionen und Organisationen an.
§ 3 – Arbeitsschwerpunkte
1- Erfahrungs- und Informationsaustausch auf der Grundlage einer lösungs- und evidenzorientierten Fachdiskussion, ggf. unter Einbeziehung geeigneter Referentinnen und Referenten
2- Transparente Darstellung und Vernetzung der psychosozialen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss und Zusammenarbeit mit den zuständigen lokalen und regionalen Gremien
3- Regelmäßige Bestimmung des Ist-Zustandes unter kritischer Würdigung des bestehenden Versorgungsangebotes
4- Solidarische Unterstützung bei gemeinsamen dringenden Versorgungsproblemen
5- Initiierung von Planungsinitiativen aus der Erkenntnis von Versorgungsbedarfen
§ 4 – Teilnahme
Teilnehmende sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter psychiatrischer und psychosozialer Beratungs- und Behandlungseinrichtungen, der Fachämter des Rhein-Kreis Neuss sowie Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger, der Selbsthilfe und anderer Gruppen, die in diesem Bereich tätig sind. Außerdem Vertreter/innen der Nutzer und ihrer Angehörigen. Stimmberechtigt sind die vertretenden Einrichtungen oder Gruppen mit jeweils einer Stimme. Jede Arbeitsgruppe führt eine aktuelle Liste ihrer Mitglieder. Vertreter/innen aus politischen Gremien können zum Meinungsaustausch und zur Beratung in die Arbeitsgruppen und den Gesamtsprecherrat eingeladen werden. Sie haben Gaststatus und besitzen kein Stimmrecht.
§ 5 - PSAG-Arbeitsgruppen
Auf der Basis von Selbstorganisation gründen sich Arbeitsgruppen durch die Initiative einzelner Interessenten und/oder durch Anregung der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter.
1- Die Arbeitsgruppen tagen viermal jährlich. Außerordentliche Sitzungen können nach Bedarf einberufen werden.
2- Die Terminplanung erfolgt Ende des Jahres für das folgende Jahr. Einladungen werden jeweils zwei Wochen vor der nächsten Sitzung zugestellt.
3- Jede Arbeitsgruppe wählt alle drei Jahre eine*n Sprecher*in und zwei Stellvertreter*innen. Die Wahlen finden in separaten Wahlvorgängen statt. Eine Besetzung der Sprecher*innen aus möglichst unterschiedlichen Versorgungsbereichen/Institutionen ist wünschenswert. Eine Wiederwahl der Sprecher*innen ist möglich.
4- Die Sprecher*innen sind berechtigt, für die PSAG im Sinne ihrer Zielsetzung und Aufgabenstellung tätig zu werden.
5- Einem Sprecher kann das Mandat während der Wahlperiode, aus triftigem Grund nach Mehrheitsentschluss der Arbeitsgruppen, auf Antrag bei der Psychiatriekoordination bzw. beim Gesamtsprecherrat entzogen werden.
6- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Arbeitsgruppe arbeiten an der Planung und Durchführung der Sitzungen aktiv mit und bringen Themenvorschläge ein.
7- Die Arbeitsgruppen sind durch die jeweils anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
8- Unterarbeitsgruppen können temporär und themenspezifisch gebildet werden.
9- Beschlüsse und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
10- Die Sitzungen der Arbeitsgruppen werden im Rotationsverfahren durch die Teilnehmer*innen dokumentiert und an die Geschäftsführung gesendet.
§ 6 –Geschäftsführung
Die Geschäftsführung liegt bei der Geschäftsstelle der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter. Diese regelt über die Psychiatriekoordination den Geschäftsablauf des Gesamtsprecherrates und unterstützt die Arbeitsgruppen bei ihrer Arbeit. Niederschriften und Einladungen der einzelnen Arbeitsgruppen sind der Psychiatriekoordination mitzuteilen.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Planung, Einladung und Vorbereitung der Gesamtsprecherratssitzungen.
- Protokollführung im Gesamtsprecherrat.
- Einbringung der Gesamtsprecherrats-Themen in die Planung der zuständigen Gremien.
§ 7 - Gesamtsprecherrat
1- Der Gesamtsprecherrat setzt sich zusammen aus den Sprechern der Arbeitsgruppen und der Geschäftsführung der PSAG. Diese treffen sich drei bis viermal im Jahr. Bei Bedarf kann kurzfristig eine außerordentliche Sitzung einberufen werden.
Sie koordiniert, organisiert und vertritt die PSAG als Ganzes nach Außen und gewährleistet den Informationsfluss zwischen den Arbeitsgruppen.
2- Der Gesamtsprecherrat wählt alle drei Jahre drei Vertreter‘*innen aus seinem Kreis zur Teilnahme an der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten der Arbeitskreise.
3- Die Terminplanung erfolgt Ende des Jahres für das folgende Jahr. Einladungen werden jeweils zwei Wochen vor der nächsten Sitzung zugestellt
4- Der Gesamtsprecherrat ist zu seinen Sitzungen beschlussfähig.
5- Der Gesamtsprecherrat gibt fachliche Stellungnahmen zu bestehenden und/oder geplanten Versorgungsangeboten im Rhein-Kreis Neuss in enger Zusammenarbeit mit der Psychiatriekoordination des Rhein-Kreises Neuss an die entsprechenden Gremien (Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter, Gesundheitsausschuss) ab.
6- Beschlüsse und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
1- Öffentlichkeitsarbeit und Pressearbeit erfolgt in vorheriger Absprache zwischen der jeweiligen Arbeitsgruppen und der Geschäftsführung.
2- Zu Themen, die alle Arbeitsgruppen betreffen, muss der Gesamtsprecherrat vorab gehört werden.