Organspende
Gesundheit |
Am 1. November 2012 ist das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" in Kraft getreten. Damit wird das Ziel, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor.
Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält eindeutige Vorgaben für eine Verteilung von postmortal gespendeten Organen durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Holland). Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung.
Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Spenderorgane nach nichtmedizinischen Kriterien, zum Beispiel Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungsstatus, ist damit rechtlich ausgeschlossen. Gleiches gilt für ein Mitspracherecht der Angehörigen oder den Handel mit Organen.
Zu den medizinischen Kriterien für die Organvermittlung gehören neben dem körperlichen Gesundheitszustand und bestimmten körperlichen Merkmalen von Spendern und potenziellen Empfängern (zum Beispiel Blutgruppe, Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht) noch weitere Umstände, die aus medizinischer Sicht Einfluss auf Dringlichkeit und Erfolgsaussichten einer Transplantation haben können, wie zum Beispiel die Wartezeit der potenziellen Empfänger beziehungsweise Empfängerin auf der Transplantations-Warteliste (im Hinblick auf die Entwicklung ihres körperlichen Gesundheitszustandes) und die Zeitdauer zwischen Entnahme und Transplantation des betreffenden Organs, sowie Kriterien, nach denen im Konfliktfall Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation gegeneinander abzuwägen sind.
Aktuell warten ca. 12.000 Menschen in Deutschland auf eine Organspende. Prinzipiell wären über 70 % der Menschen in Deutschland zu einer Organ- und Gewebespende bereit. Ab 16 Jahren kann man sich zu einer Organspende bereit erklären, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Eine Registrierung als Organspender ist nicht erforderlich, es genügt, einen ausgefüllten Organspenderausweis bei sich zu führen.
Auch im Jahr 2015 bemüht sich das Kreisgesundheitsamt wieder um eine Steigerung der Akzeptanz einer Organspende. Hierzu wurde u.a. in der Interviewreihe 12 x 12 im Rahmen dieses Webauftrittes Herr Dr. Merker als Experte zur aktuellen und künftigen Organspende-Situation befragt.. So wurden nunmehr alle Fahrschulen im Kreisgebiet angeschrieben und um Auslage des neuen Notfall- und Organspendeausweises gebeten. Insgesamt sind von diesem Dokument inzwischen 20.000 Exemplare kreisweit ausgehändigt worden.