Keuchhusten (Pertussis)
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Allgemein
Keuchhusten ist eine durch Bakterien (Bordetella pertussis) ausgelöste sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die im typischen Fall in drei Stadien verläuft. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit beträgt meist 9 bis 10 Tage, bei einer Spanne von 6 bis 20 Tagen.
Keuchhusten befällt Menschen jeden Alters. Eine durchgemachte Erkrankung hinterlässt eine langandauernde, aber keine lebenslange Immunität. Der unvollständige Impfschutz der Bevölkerung bewirkt eine rasche Ausbreitung der ansteckenden Infektionserkrankung. Typisch sind neben allgemeinen krankheitssymptomen stakkatoartige Hustenanfälle und ein mehrwöchiger Krankheitsverlauf. Zu den Komplikationen zählen Atemstillstand bei Säuglingen und Lungenentzündung.
Übertragungsweg
Die Übertragung der Erkrankung erfolgt ausschließlich von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, also u.a. durch Husten, Niesen, Küssen oder Sprechen. Ansteckungsgefahr besteht gegen Ende der Inkubationszeit, bevor die Krankheit bemerkt wird, bis ungefähr drei Wochen nach Beginn der Erkrankung. Werden Antibiotika zur Behandlung eingesetzt, ist der Behandelte nach fünf Tagen nicht mehr ansteckend.
Etwa 90 % der Kontaktpersonen eines Patienten, die nicht immunisiert sind, erkranken. Oft übertragen auch Erwachsene, die nicht erkennbar krank sind, die Bakterien auf Kinder.
Symptome
Die Erkrankung verläuft typischerweise in drei Stadien:
- Mit dem Stadium catarrhale beginnt die Erkrankung. Die Symptome ähneln einer fiebrigen Erkältung und dauern 1 bis 2 Wochen.
- Das Stadium convulsivum dauert ca. 4 bis 6 Wochen und zeichnet sich durch die typischen krampfartigen Hustenanfälle aus. Die explosionsartigen Hustenanfälle, gefolgt von keuchender Einatmung, treten vorwiegend nachts auf und enden häufig durch das Erbrechen von glasigem Schleim.
Der Husten wird ausgelöst durch ein Gift, welches von den Keuchhustenbakterien erzeugt wird. Deshalb bewirken die üblichen Medikamente gegen Husten keine Linderung der Beschwerden. - Im 6 bis 10 Wochen dauernden Stadium decrementi klingt der Husten langsam ab.
Insbesondere im Erwachsenenalter und bei vielen geimpften Kindern kann die Krankheit ohne die typischen Symptome ablaufen. Die Ansteckungsgefahr besteht jedoch in jedem Fall.
Komplikationen
Die Keuchhustenbakterien und deren Giftstoffe schädigen die Schleimhaut der Atemwege und bahnen damit den Weg für Lungenentzündungen. Häufig ist auch eine Mittelohrentzündung durch zusätzliche Infektion mit weiteren Bakterien. Diese Infektionen müssen dann erneut mit Antibiotika behandelt werden. Selten kann eine Entzündung des Gehirns mit Krampfanfällen auftreten.
In einigen Fällen hinterlässt eine durchgemachte Keuchhustenerkrankung noch über Monate ein überempfindliches Bronchialsystem mit Neigung zu Infekten oder zu einer Verkrampfung der Bronchien.
Diagnose
Sie ist bei den typischen Hustenanfällen eindeutig. Die klinisch gestellte Verdachtsdiagnose wird durch einen Nasen-Rachen-Abstrich gesichert. Im Blut sind ca. 3 Wochen nach Krankheitsbeginn typische Antikörper gegen Keuchhusten nachweisbar.
Therapie
Nach erfolgter Ansteckung kann die Gabe von Antibiotika den Ausbruch der Erkrankung zwar nicht verhindern, sie vermindert jedoch die Anzahl der Bakterien bei frühzeitiger Gabe und lindert dadurch den Verlauf der Erkrankung.
Zudem reduzieren die Antibiotika die Zeitdauer der Ansteckungsfähigkeit von 3 Wochen auf 5 Tage und verhindern, dass die Infektionserkrankung sich weiter ausbreitet.
Erkrankte Säuglinge müssen manchmal im Krankenhaus überwacht werden. Die kleinen Patienten sind nicht immer fähig, den zähen Schleim abzuhusten. Um einen Atemstillstand sofort zu erkennen und zu reagieren, kann eine lückenlose Überwachung erforderlich sein.
Impfung
Die Keuchhustenimpfung ist ein Teil der Kombinationsimpfung, die nach dem vollendeten zweiten Lebensmonat begonnen wird. Für einen vollständigen Impfschutz sind 4 Grundimmunisierungen sowie regelmäßige Auffrischungen erforderlich. Der heutzutage verwendete Impfstoff gegen Pertussis ist sehr gut verträglich. Ernsthafte Nebenwirkungen sind extrem selten.
Sorgen Sie bei Ihrem Kind für eine vollständige Durchimpfung und schützen Sie es damit auch vor anderen ernsthaften Infektionserkrankungen.
Was Eltern zu Hause tun können, wenn das Kind infiziert ist:
- Vermeiden Sie, wenn möglich, den Kontakt zu anderen Säuglingen und Kleinkindern.
- Schonen Sie Ihr Kind. Körperliche Anstrengung löst Hustenanfälle aus.
- Geben Sie dem Kind möglichst viel zu trinken, damit sich der Schleim in der Lunge besser lösen und abgehustet werden kann.
- Bieten Sie häufig kleine Mahlzeiten an und kontrollieren Sie das Gewicht Ihres Kindes. Das häufige Erbrechen kann zu Gewichtsverlust führen.
- Da die Hustenanfälle vor allem in der Nacht kommen, sorgen Sie für kühle und feuchte Raumluft. Sie können beispielsweise feuchte Handtücher im Zimmer aufhängen.
- Bleiben Sie auch bei heftigen Hustenanfällen besonnen und beruhigen Sie Ihr unter Luftnot leidendes Kind. Psychische Belastung kann erneute Hustenanfälle auslösen.
- Folgen Sie den Anweisungen Ihres Arztes, wenn er Ihnen und Ihrem Kind Antibiotika verschrieben hat.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen
- Erkrankte und Krankheitsverdächtige dürfen bei Auftreten der ersten Krankheitssymptome die Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
- Gemeinschaftseinrichtungen dürfen 5 Tage nach Therapiebeginn mit Antibiotika wieder besucht werden, wenn der Gesundheitszustand es zulässt. Ohne Behandlung frühestens drei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome.
- Enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz sollten Antibiotika vorbeugend einnehmen. Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung weitgehend geschützt, können aber vorübergehend durch die Keuchhustenbakterien besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle darstellen.
Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen vorsichtshalber eine Antibiotikatherapie durchführen, wenn sich in Ihrer Umgebung Ungeimpfte oder Kinder mit Grundleiden befinden.
Ein Ausschluss von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die Kontakt zu Erkrankten hatten ist nur erforderlich, wenn Husten auftritt.
Das Auftreten von Keuchhusten in einer Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß Infektionsschutzgesetz gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig!