Hygiene in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Heimen
Gesundheit |
Es gibt nichts Wichtigeres als die Gesundheit unserer Kinder. Kinder haben ein Recht auf ein gesundes Umfeld, sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich.
Die Beachtung der Hygienevorschriften in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Heimen dient sowohl dem Schutz der Gesundheit, als auch der Steigerung des Wohlbefindens als Voraussetzung für einen guten Lernerfolg. Gute hygienische Bedingungen verhindern die Ausbreitung von Infektionen, verringern das Risiko allergischer Reaktionen und anderer gesundheitlicher Nachteile. In einer gesunden Umgebung erkranken Kinder seltener, fühlen sich besser und können sich besser konzentrieren.
Zur Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Heimen gehören u.a. folgende Schwerpunkte:
- Reinigungsmaßnahmen in den Klassen, Fluren usw.
- Belichtung und Beleuchtung
- Innenraumluftqualität
- Schadstoffe in Baumaterialien
- Lüftung und Beheizung von Klassenräumen
- Trinkwasserhygiene
- Sanitärausstattung und -pflege
- Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz
- Aufstellung und Umsetzung des Hygieneplanes
Die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes besichtigen regelmäßig und im Beschwerdefall alle Schulen, Kindergärten und Kinderheime im Rhein-Kreis Neuss, überprüfen die hygienischen Verhältnisse und beraten die Verantwortlichen über die in dem Infektionsschutzgesetz festgelegten Pflichten, z.B. der Meldepflicht für bestimmte Infektionskrankheiten und über die Aufstellung von Hygieneplänen. Bei Innenraumluftproblemen können die Gesundheitsingenieure Auskunft geben und ggf. orientierende Messungen durchführen.
Gebühren
Die Besichtigung ist nach der Gebührenordnung NRW gebührenpflichtig und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.