Hygiene in Arzt- und Dialysepraxen
Gesundheit |
In medizinischen Einrichtungen ist die Gesundheit oder gar das Leben von Patienten auch von der sachgerechten Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durch die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort abhängig. Hygienisch korrektes Arbeiten ist deshalb ein wichtiges Element des Infektionsschutzes.
In jeder Arzt- und Dialyse- bzw. Heilpraxis müssen daher die Grundregeln der Hygiene eingehalten werden, um Patienten und Personal vor Infektionserkrankungen zu schützen. In Praxen gelten die gleichen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen wie in stationären medizinischen Einrichtungen: u.a. das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnung NRW sowie die einschlägigen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KRINKO.
Arzt- und Dialysepraxen sowie Heilpraxen werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes regelmäßig bzw. im Beschwerdefall besichtigt und die Verantwortlichen ausführlich hygienisch und infektiologisch beraten. Dabei wird u.a. auf organisatorische Voraussetzungen (Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsplan), Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen, Umsetzung der Anforderungen an die Händehygiene, die Instrumentenaufbereitung und die Flächendesinfektion geachtet. Darüber hinaus werden die Ergebnisse externer hygienischer Kontrollen, wie z.B. mikrobiologische Prüfungen von Sterilisatoren, Trinkwasseruntersuchungen oder die technisch-hygienische Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen überprüft.
Das Gesundheitsamt berät die Ärzte und Fachplaner schon frühzeitig bei der Planung von Arzt- und Dialysepraxen mit Blick auf die hygienische Optimierung der Behandlungsabläufe.
Gebühren
Die Besichtigung ist nach der Gebührenordnung NRW gebührenpflichtig und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.