Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel
Gesundheit |
Ebenso wie Arzneimittel unterliegen auch die Gefahrstoffe im Einzelhandel der Überwachung (z.B. Lampenöle, Zement, Farben, Lacke, Insektizide, Herbizide etc.).
Die Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel beinhaltet im Wesentlichen die
- Erteilung von Erlaubnissen zum Handel mit giftigen Stoffen und Zubereitung
- Überwachung aller Betriebe und Einrichtungen, die Gefahrstoffe im Einzelhandel in den Verkehr bringen
- Produktkontrolle von Gefahrstoffen
Rechtsgrundlagen für diese Tätigkeit sind z.B. das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung, die REACH-Verordnung oder die Chemikalienverbots-Verordnung