Zahnärztliche Gutachten
Hauptsächlich erstellt der zahnärztliche Dienst Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit privatzahnärztlicher Behandlungen bei Beamten. Häufig stellt sich die Frage der Notwendigkeit und Angemessenheit im Sinne der Beihilfenverordnung (BVO) bei geplanter oder bereits durchgeführten Maßnahmen im Rahmen von
- Implantatbehandlungen
- umfangreichen prothetischen Maßnahmen
- Parodontose-Behandlungen
- kieferorthopädischen Behandlungen
Vor den meisten Implantatbehandlungen ist eine amtszahnärztliche Begutachtung darüber hinaus zwingend vorgeschrieben. Ihre Beihilfestelle überprüft, ob eine Stellungnahme durch uns notwendig ist und erteilt uns den Auftrag.
Sollte hierzu eine zahnärztliche Untersuchung des Patienten notwendig sein, stehen an allen drei Standorten in Neuss, Grevenbroich und Dormagen zahnärztliche Untersuchungsräume zur Verfügung. Wir bemühen uns stets, die Anfragen der Beihilfestellen zügig zu bearbeiten.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Stellungnahmen zu Behandlungsfehlern oder bei sonstigen Problemen mit Ihrer zahnärztlichen Behandlung erstellen.
Patienten können sich in solchen Problemfällen direkt an die Zahnärztekammer wenden.
Hierzu bietet Ihnen die Zahnärztekammer Nordrhein die Möglichkeit, jeden Mittwoch in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 5260500 Kontakt mit der Patientenberatungsstelle aufzunehmen.
Nähere Informationen zum Datenschutz bei zahnärztlichen Untersuchungen und Gutachten finden Beihilfeberechtigte sowie Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber jeweils im Downloadbereich (siehe unten).