Tuberkulose (Infektionskrankheit)
Erkrankung oder Tod durch Tuberkulose müssen gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt vom behandelnden Arzt oder dem feststellenden Labor gemeldet werden (§ 6 IFSG). Das Gesundheitsamt versucht, die Ansteckungsquelle im Umfeld des Patienten ausfindig zu machen, um weiteren Infektionen vorzubeugen.
Gleichzeitig berät und untersucht das Gesundheitsamt die betroffenen Kontaktpersonen des Patienten (z.B. Familie, Wohngemeinschaft, Arbeitskollegen), um Folgeinfektionen früh zu erkennen und so eine weitere Ausbreitung der Tuberkulose zu vermeiden. Aber auch die Patienten selbst werden vom Gesundheitsamt mitbetreut, um eine optimale Behandlung der Erkrankung zu ermöglichen. Die dafür erforderlichen Untersuchungen werden durch das Gesundheitsamt eingeleitet und überprüft. Die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hängen von der jeweiligen Ansteckungsgefahr im Einzelfall ab.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Betroffenen. Außerdem verpflichtet das Infektionsschutzgesetz jeden Bürger, die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu dulden und zu unterstützen (§ 16 IFSG) und damit die dem Einzelnen und der Allgemeinheit drohenden Gefahren abzuwenden.
Infektionswege
Der häufigste Übertragungsweg der Tuberkulose ist die Tröpfcheninfektion (Husten) von Mensch zu Mensch. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen beträgt ca. 3 bis 8 Wochen. Mitunter dauert es aber auch erheblich länger.
Typische Symptome sind Abgeschlagenheit, Verschlechterung des Allgemeinbefindens, ungewollter Gewichtsverlust, Nachtschweiß sowie Temperaturerhöhungen. Eine konsequente Behandlung mit Medikamenten bietet heute gute Heilungsaussichten. Daher ist die Tuberkuloseberatung des Gesundheitsamtes wichtig, um für alle Betroffenen die richtige Hilfe zu organisieren.
Erreger Mykobakterium tuberculosis
Infektionsquelle ist hierzulande in der Regel der erkrankte Mensch. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch über Atemwege, wenn erregerhaltiges Material ausgehustet wird. Die Ansteckungsgefahr ist nicht so hoch infektiös wie beispielsweise bei den Windpocken. In der Regel ist ein länger dauernder, intensiver Kontakt zwischen Bakterienausscheider und Empfänger Voraussetzung. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen liegt bei der Tuberkulose zwischen drei und acht Wochen, in Einzelfällen auch bedeutend länger. Die Symptome können uncharakteristisch und wenig ausgeprägt sein. Typisch sind: Abgeschlagenheit, Verschlechterung des Allgemeinbefindens, Nachtschweiß, Temperaturerhöhung.
Die Behandlung erfolgt medikamentös mit Antituberkulotika über mehrere Monate. Eine sorgfältige ärztliche Überwachung ist erforderlich. Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, die Mitarbeit der Patienten zu überprüfen. Die Heilungsaussichten sind bei rechtzeitiger Erkennung und ausreichend langer medikamentöser Behandlung sehr günstig.
Erreger | Mykobakterium tuberculosis |
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Infektionsquelle | Hierzulande in der Regel der erkrankte Mensch. |
Übertragung | In der Regel durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch über Atemwege, wenn erregerhaltiges Material ausgehustet wird. |
Infektiosität | Nicht so hoch infektiös wie etwa Windpocken oder andere ansteckende Erkrankungen; in der Regel ist ein länger dauernder, intensiver Kontakt zwischen Bakterienausscheider und Empfänger Voraussetzung. |
Inkubationszeit | Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen; bei der Tuberkulose ca. drei bis acht Wochen, in Einzelfällen auch bedeutend länger. |
Symptome | Können uncharakteristisch und wenig ausgeprägt sein; typisch wären: Abgeschlagenheit, Verschlechterung des Allgemeinbefindens, Nachtschweiß, Temperaturerhöhung. |
Behandlung | Medikamentös mit Antituberkulotika über Monate, unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung. |
Heilungsaussichten | Sehr günstig bei rechtzeitiger Erkennung und ausreichend langer medikamentöser Behandlung. |