Trink- und Badewasserüberwachung
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Der Gesetzgeber hat dem Inhaber von Wasserversorgungsanlagen - auch von privaten Trinkwasserbrunnen und öffentlichen Hausinstallationen - eine Reihe von Pflichten - wie etwa die Anzeige und Meldepflichten für den Fall der Inbetriebnahme oder Stilllegung oder beanstandeter Wasserbefunde usw. auferlegt. Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität und beobachtet die Einflüsse auf die Grund- sowie Trinkwasserbeschaffenheit aus der Umwelt und berät in allen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene:
- Trinkwasserbeschaffenheit (beispielsweise braunes Wasser, Inhaltsstoffe, Qualität, Härte)
- private Hausinstallationen
- öffentliche Hausinstallationen
- Beratung der Hauseigentümer
- Brunnen und Einzelwasserversorgung
- Nachgehen von diesbezüglichen Beschwerden auch bei öffentlichen Veranstaltungen (nicht ortsfesten Versorgungsanlagen)
- Probenentnahme von Trinkwasser auf Schiffen
- Beratung zu Nicht-Trinkwasseranlagen (Regenwassernutzungsanlagen)
Bäderüberwachung
Über Badewasser können Krankheiten (beispielsweise Ohrentzündungen und Hauterkrankungen) übertragen werden.
Der Nutzer von Badeseen, Frei- und Hallenbädern erwartet neben der einwandfreien Wasserbeschaffenheit auch hygienisch einwandfreie Verhältnisse im gesamten Betrieb.
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygiene aller Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen und berät sowohl Betreiber als auch Nutzer.
Diese Kosten entstehen bei uns
Je nach Art der Untersuchungen werden Gebühren ab 20,00 Euro erhoben.