Schwangerschaftskonfliktberatung
Sie sind ungewollt schwanger und erwägen einen Schwangerschaftsabbruch?
Wir bieten Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung. Sie ist die rechtliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und weltanschaulich neutral. Die kostenfreie Beratung ist ergebnisoffen und auf Wunsch anonym. Ihre Beraterin unterliegt der Schweigepflicht.
Nach Abschluss der Beratung erhalten sie eine Beratungsbescheinigung.
In der psychosozialen Beratung wird ihre persönliche Lebens- und Problemsituation berücksichtigt.
- Sie haben die Möglichkeit, mit der Beraterin alle Anliegen, Fragen, Probleme zu besprechen. Das Gespräch kann zu Ihrer persönlichen Problemlösung und zu Ihrer Entscheidungsfindung beitragen und Sie unterstützen, Ihre Entscheidung zu tragen.
- Sie erhalten Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragen, die Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern könnten.
- Entscheiden Sie sich wegen schwerwiegender Probleme für einen Schwangerschaftsabbruch, geben wir Ihnen hierzu medizinische und rechtliche Informationen.
- Auch wenn Sie Ihre Entscheidung schon getroffen haben, können Sie das Gespräch für Ihre Fragen nutzen und über widersprüchliche Gedanken und Gefühle reden.
- Ihre Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft oder zum Schwangerschaftsabbruch treffen allein Sie; diese wird respektiert.
Sollten Sie für Ihre Kontaktaufnahme die unten angegebene E-Mail-Adresse nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Sie keine persönlichen vertraulichen Daten weitergeben.
Ihre Beraterinnen
Telefax:+49 (0) 2131 928-85388
E-Mail:juliane.bruchhaus@rhein-kreis-neuss.de
Telefax:+49 (0) 2131 928-85388
E-Mail:rumyana.atanasova@rhein-kreis-neuss.de
Öffnungszeiten Beratungsstelle Neuss
- montags bis freitags
- 09:00 bis 13:30 Uhr
- dienstags und donnerstags
- 14:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Beratungsstelle Grevenbroich
- mittwochs
- 09:00 bis 14:00 Uhr
Diese Unterlagen benötigen Sie
- ggf. Schwangerschaftsnachweis
- Personalausweis oder Reisepass
- weitere Unterlagen je nach Sachlage