Meldeverfahren für Angehörige der nichtakademischen Heilberufe
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Rhein-Kreis Neuss selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme, Änderungen und Beendigung dieser Tätigkeit dem Rhein-Kreis Neuss anzeigen.
Für das entsprechende Anzeigen nutzen Sie bitte die aufgeführten Links. Dort können Sie Online Ihre Tätigkeit anzeigen, ändern oder beenden.
Des Weiteren ist der Rhein-Kreis Neuss für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
Sollten Sie sich für eine Prüfung oder Eröffnung einer Praxis im Rahmen einer Heilpraktikerpraxis interessieren nutzen Sie bitte den unten aufgeführten Link. Sie werden zu näheren Informationen weitergeleitet.