Heilpraktiker
Wer als Nicht-Arzt die Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes ausüben will, benötigt dafür eine gesonderte Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Bestehen einer Kenntnisprüfung erteilt. Wenn Sie im Rhein-Kreis Neuss leben und hier eine Heilpraktiker-Erlaubnis erlangen möchten, müssen Sie die Heilpraktiker Prüfung bei der Stadt Krefeld (Fachbereich Gesundheit) oder bei der Stadt Düsseldorf abhalten.
Zuständigkeiten
Die Stadt Krefeld bietet Prüfungen für den allgemeinen (großen) Heilpraktiker sowie für den sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie an.
Die Stadt Düsseldorf bietet lediglich Prüfungen für den sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie an.
Sollten Sie sich für einen sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie interessieren ist das Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss für Sie zuständig.
Prüfungsvoraussetzungen:
Für die Zulassung zur Prüfung gelten im Übrigen folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ärztliches Attest
- Nachweis der für die Ausübung der Heilkunde erforderlichen Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei den zuständigen Behörden.
Für den Rhein-Kreis Neuss ist bis zum Jahr 2023 die Stadt Krefeld zuständig. Ab dem Jahr 2024 werden die Prüfungen für Rhein-Kreis Neuss anderweitig abgenommen. Da sich das Aufgabengebiet noch im Aufbau befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prüfungstermine vergeben oder bekanntgegeben werden. Aktualisierungen werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Praxiseröffnung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss:
Wenn Sie im Besitz einer Heilpraktiker-Erlaubnis sind und im Gebiet des Rhein-Kreis Neuss eine Praxis eröffnen möchten sind Sie gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (GBerG) dazu verpflichtet dies beim zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss anzumelden.
Sprechen Sie dazu gerne die untenstehende Ansprechperson an. Sie werden dann weitere Informationen und Einzelheiten zur Anmeldung, Hygienebestimmungen und möglichen anderen Voraussetzungen erhalten.