Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Seit dem 01.07.2017 bietet das Kreisgesundheitsamt eine gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG § 10) an.
Die Beratungsbescheinigung erhalten Sie kostenlos nach einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt.
In dem Gespräch können Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaft- und Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen besprochen werden. Selbstverständlich können auch weitere Themen aufgegriffen werden.
Die Beratungsbescheinigung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Beratungsgesprächs.
Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung)
Öffnungszeiten
- montags
- 09:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags
- 09:00 bis 15:00 Uhr
- sowie nach vorheriger telefonischer Absprache
Termin vereinbaren
Es wird gebeten, Termine vorher telefonisch oder online zu vereinbaren.
Hilfetelefon
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein 24-Stunden-Beratungsangebot welches unter der Nummer 116 026 und per Online Beratung vertraulich und kostenfrei Unterstützung und Hilfe bietet. Es ist an 365 Tagen rund um die Uhr, anonym, mehrsprachig und barrierefrei zu erreichen.
Sie erleben Gewalt? Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Männer“ berät Sie bei jeglicher Form von Gewalterfahrung anonym und kostenfrei unter 0800 1239900. Sprechzeiten sind Montags-donnerstags von 08:00 Uhr- 20:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr-15:00 Uhr.