Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Seit dem 01.07.2017 bietet das Kreisgesundheitsamt eine gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG § 10) an.
Die Beratungsbescheinigung erhalten Sie kostenlos nach einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt.
In dem Gespräch können Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaft- und Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen besprochen werden. Selbstverständlich können auch weitere Themen aufgegriffen werden.
Die Beratungsbescheinigung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Beratungsgesprächs.
Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt.
Beratungszeiten und Termine:
- Dienstag: 9:00 - 14:30 Uhr
- Mittwoch: 8:00 - 14:30 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Absprache.
Es wird gebeten, Termine vorher telefonisch oder online zu vereinbaren.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung)