Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen
Gesundheit |
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen (Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung).
Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung.
Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
- Ihr Wohnsitz befindet sich im Rhein-Kreis Neuss
- Sie haben den positiven Bescheid der Bezirksregierung Münster bereits erhalten
- Sie verfügen über eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung (in deutscher Sprache, nicht älter als 3 Monate)
- Sie verfügen über ein Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
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Sie verfügen über einen abgeschlossenen Sprachkurs Mindestanforderung „B2“ und ausreichende Deutschkenntnisse, um Ihren Beruf in Deutschland ausüben zu können
Gebühren
Die Ausstellung der Urkunde kostet 60 Euro. Sollte eine zusätzliche schriftliche Sprachüberprüfung erforderlich sein, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 80 Euro an
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst