Haushaltsdisziplin - Europäisches Parlament stimmt "Two-Pack"-Gesetzespaket zu
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Das Europäische Parlament hat am 12. März 2013 die sog. "Two-Pack"- bzw. "Economic Governance-Double Pack"-Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission angenommen und damit den Weg für mehr Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei gemacht. Die Europäische Kommission hatte Ende November 2011 Vorschläge für eine "Verordnung über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet und eine "Verordnung über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind" vorgelegt. Mit der Annahme ist jetzt verbindlich festgelegt, dass die EU-Staaten ihre nationalen Haushaltsentwürfe bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres zur Prüfung bei der Europäischen Kommission vorlegen müssen; diese kann, wenn sie der Ansicht sein sollte, dass z.B. der Haushalt nicht den Erfordernissen der Sparsamkeit und der Reduzierung von Schulden entspricht bzw. nicht genügend auf die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ausgerichtet ist, entsprechende (Spar-)vorschläge machen und einen überarbeiteten Haushaltsplan einfordern (siehe hierzu ausführlich Artikel "Two-Pack"-Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission sollen zur Stabilisierung des Euroraums beitragen" vom 10.08.2012 unter Rubrik "EU-Aktuell").
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, begrüßte die Zustimmung des Europäischen Parlaments. "Dieses Votum ist ein weiterer Beweis dafür, dass Europa willens ist, die wirtschaftspolitische Kontrolle gemeinsam weiter zu stärken und die Basis für eine tiefere und echte Wirtschafts- und Währungsunion zu legen".
Quelle und Information:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission Deutschland vom 12.03.2013
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