Europatag der Region Mittlerer Niederrhein/Rhein-Erft-Kreis steht unter dem Thema Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger
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Am 06. Mai 2013 beging die Region Mittlerer Niederrhein/Rhein-Erft-Kreis ihren jährlichen Europatag im Lichthof des Kreishauses Neuss in Neuss. Die feierliche Abendveranstaltung wurde wie jedes Jahr zentral für alle Mitglieder des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein ausgerichtet und gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis organisiert. Den Rhein-Kreis Neuss und den Rhein-Erft-Kreis verbindet seit 2005 eine Kooperationsvereinbarung in Europaangelegenheiten, die in den vergangenen Jahren in vielen gemeinsamen und erfolgreichen Europaveranstaltungen zu aktuellen EU-Themen umgesetzt wurde. In diesem Jahr war der Rhein-Kreis Neuss mit seinem Europe Direct Informationszentrum Mittlerer Niederrhein turnusmäßig Gastgeber der größten Veranstaltung des Jahres
Im Mittelpunkt des diesjährigen Europatages stand das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger, das Europäische Kommission und Europäisches Parlament im Zusammenhang mit dem 20jährigen Bestehen der Unionsbürgerrechte ausgerufen hatten. Die Unionsbürgerrechte bestehen zusätzlich zu den Rechten, die jeder Staatsbürger in jedem der 27 Mitgliedstaaten der EU genießt. Während des ganzen Jahres sollen Bürgerinnen und Bürger über die ihnen zustehenden Unionsbürgerrechte aufgeklärt und informiert und ermutigt werden, der Europäischen Kommission Defizite bei der Ausnutzung der Rechte mitzuteilen.
Die Veranstaltung des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein wollte seinen Gästen einen Überblick über die wichtigsten Unionsbürgerrechte geben und zugleich über das neue politische Beteiligungsinstrument auf EU-Ebene, die Europäische Bürgerinitiative informieren.
Eröffnung und Begrüßung Herr Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat Rhein-Kreis Neuss
Der Abend wurde durch Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss, eröffnet; in seiner Rede verwies er auf die Hinnahme der selbstverständlichen Vorteile der Europäischen Integration, wie Frieden, Freiheit und Wohlstand, auf freies Reisen, Leben und Arbeiten in einem anderen EU-Mitgliedsland. Es sei jedoch immer wieder wichtig, sich deutlich vor Augen zu führen, dass diese Freiheiten über einen langen Zeitraum errungen worden seien. Mit diesem Wissen müsse man Geduld bei dem jetzigen Prozess der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise haben, denn es müssten im Währungsverbund 17 Eurostaaten den Krisenbeschlüssen zustimmen und demokratische Prozesse bräuchten Zeit.
In diesem Zusammenhang wies Herr Landrat Petrauschke auf das Europe Direct Informationszentrum Mittlerer Niederrhein hin, das im Kreishaus Neuss ansässig sei und bereits seit vielen Jahren die interessierten Bürgerinnen und Bürger in der Region über alle aktuellen EU-Themen informiere, erläuternde Informationen bereithalte und aufkläre. Die Europäische Kommission habe im April 2013 zum zweiten Mal nach 2009 die Verlängerung des Europainformationszentrums Mittlerer Niederrhein bewilligt. Zusätzlich habe der Rhein-Kreis Neuss im April 2013 als eine der ersten 25 Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Auszeichnung "Europaaktive Kommune NRW" aus den Händen von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Düsseldorf erhalten. Insgesamt sei der Rhein-Kreis Neuss stolz auf sein seit über zwei Jahrzehnten engagiertes und erfolgreiches europäisches Engagement.
Grußwort Herr Werner Stump, Landrat des Rhein-Erft-Kreises
In seinem Grußwort erinnerte Herr Landrat Stump ebenfalls an die vielen bestehenden Vorteile der Europäischen Integration, die es allen Bürgerinnen auch ermögliche, gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Unabhängig davon bereite die "Euro"- bzw. Finanzkrise Sorge, da sie zu größeren politischen und sozialen Verwerfungen führen könne, daher sei Initiative und Handeln zu ihrer Bewältigung gefragt. Die rechtlich abgesicherten Bürgerrechte gäben dazu umfassend Möglichkeit und seien eine Aufforderung an die vielen Zivilgesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten.
Vortrag Herr Dr. Stephan Koppelberg, Europäische Kommission Bonn zu den Unionsbürgerrechten
In seinem sich anschließenden Vortrag gab der Leiter der Regionalen Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn, Herr Dr. Stephan Koppelberg, einen Überblick über die seit dem Vertrag von Maastricht bestehenden Unionsbürgerrechte und betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Kommunikation und Aufklärung seitens der Europäischen Kommission. Die Regionale Vertretung in Bonn sei eine von 37 Vertretungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten, in Bonn sei die Erste überhaupt im Jahre 1954 eröffnet worden.
Zu Beginn seiner Ausführungen verwies Herr Dr. Koppelberg darauf, dass das Jahr 2013 viele europäische Feiern bereithalte, neben den Feiern anlässlich der Unterzeichnung des Elysees-Vertrags, mit dem die Deutsch-Französische Freundschaft nach dem zweiten Weltkrieg neu besiegelt wurde, folge am 01. Juli 2013 der Beitritt Kroatiens; schließlich werde das ganze Jahr über das 20jährige Bestehen der Unionsbürgerrechte gewürdigt und hoffentlich in vielen Veranstaltungen und Aktionen gelebt. Es sei von entscheidender Bedeutung über die zahlreichen Unionsbürgerrechte zu informieren, eine Umfrage unter den EU-BürgerInnen habe leider ergeben, dass die Deutschen am wenigsten über die Bürgerrechte wüssten. In diesem Zusammenhang verwies er auf den 2. Bürgerbericht der Europäischen Kommission, der am 08. Mai 2013 vorgestellt werden solle. Der Bericht basiere auf einer EU-weiten öffentlichen Konsultation, in der BürgerInnen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten aufgefordert waren, über ihre Erfahrungen bei der Ausnutzung von Unionsbürgerrechten zu berichten.
In diesem Kontext berichtete Herr Dr. Koppelberg auch über die sog. Bürgerdialoge, die die Europäische Kommission seit dem vergangenen Jahr in allen EU-Mitgliedstaaten durchführe, um im direkten Gespräch mit den BürgerInnen deren Wünsche, Kritik, Anregungen und Wünsche zu der Zukunft Europas zu erfahren; insgesamt habe es bereits 42 Bürgerdialoge gegeben, am 08. Juni 2013 folge ein Weiterer im Düsseldorfer Landtag mit Herrn Kommissar Günther Oettinger.
Im Folgenden stellte Herr Dr. Koppelberg kurz die wichtigsten Bürgerrechte vor: das Recht auf Freizügigkeit im gesamten EU-Gebiet, das Diskriminierungsverbot, das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, das Recht auf diplomatischen oder konsularischen Schutz, das Petitons- und Beschwerderecht, das Recht und die Möglichkeit an öffentlichen Konsultationen der EU-Organe zu den unterschiedlichsten Themen teilzunehmen; abschließend verwies er auf das neue politische Beteiligungsinstrument, die Europäische Bürgerinitiative, mit der 1 Mio. Bürger aus 7 EU-Mitgliedstaaten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Europäische Kommission auffordern könnten, politisch und/oder rechtlich aktiv zu werden. Zur Veranschaulichung stellte Herr Dr. Koppelberg einige der laufenden Europäischen Bürgerinitiativen vor. Seit dem 01. April 2012 sei es möglich gewesen, Bürgerinitiativen anzumelden, die Erste, die eingereicht wurde, habe unter dem Titel "Fraternité 2020" mehr Finanzmittel für Mobilitätsprogramme für Jugendliche gefordert. Die Bürgerinitiative "Water is a Human Right" - Wasser als Grundrecht für alle - wolle die Privatisierung der Wasserversorgung verhindern und habe als erste Bürgerinitiative (von 25 Eingereichten) die vorgeschriebenen "Hürden" genommen, d.h. die Europäische Kommission müsse nun überlegen, wie sie reagieren wolle und könne. Die Initiative "Let me vote" fordere für die EU-Bürgerinnen die Teilnahme an den nationalen Wahlen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Vortrag Herr Walter Leitermann, stellv. Generalsekretär RGRE über die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative
Den Weg zur erfolgreichen Anmeldung einer Europäischen Bürgerinitiative zeichnete als nachfolgender Redner Herr Walter Leitermann, Leiter des Europabüros des Deutschen Städtetages und stellv. Generalsekretär des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) nach. Für die Gäste erläuterte Herr Leitermann, dass der RGRE ein Kommunalverband mit 800 Mitgliedern, Gemeinden, Städten und Kreisen sei, und sich als Lobbyingverband für die kommunalen Interessen in Brüssel verstehe. Mit großem Engagement des RGRE sei es gelungen, in den Vertrag von Lissabon die rechtliche Anerkennung und Achtung der lokalen Selbstverwaltung in den EU-Mitgliedstaaten zu integrieren.
Die Europäische Bürgerinitiative sei das jüngste Kind der EU-Bürgerrechte gem. Art. 11 Abs. 5 Vertrag von Lissabon. Die zur Umsetzung notwendige Verordnung sei am 16. Febr. 2011 verabschiedet worden und am 01. April 2012 in Kraft getreten. Bis zum heutigen Tag seien 25 Registrierungsanträge bei der Europäischen Kommission eingereicht worden, davon wurden 16 zugelassen, 8 abgelehnt und 2 wurden zurückgezogen; damit würden zurzeit 14 Bürgerinitiativen laufen, die Bürgerinitiative Wasser als Bürgerrecht habe die notwendigen Bedingungen für die abschließende Stellungnahme durch die Europäische Kommission erfüllt.
Danach erläuterte Herr Leitermann die 5 Schritte, die bis zur offiziellen Behandlung durch die Europäische Kommission zu durchlaufen seien, von der Registrierung auf der dafür vorgesehenen web-site mit vorheriger inhaltlicher und formaler Prüfung durch die Europäische Kommission, der Sammlung der notwendigen Unterschriften (1 Mio in 7 Mitgliedstaaten), wobei für jedes EU-Mitgliedsland eine Mindestanzahl an Unterschriften erforderlich sei (z.B. für Deutschland 99 Europaabgeordnete x 750 = 74.250), über die erneute Prüfung durch die Europäische Kommission, wobei der jeweilige Mitgliedstaat 3 Monate Zeit habe, die offizielle Korrektheit der Unterschriften zu bescheinigen, die Meldung nach Brüssel mit der Verpflichtung der Europäischen Kommission zur internen Anhörung der VertreterInnen der Bürgerinitiative, die öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament unter Einladung auch anderer (beratender) EU-Organe bis zu der endgültigen Stellungnahme der Europäischen Kommission, wie sie mit dem Anliegen umgehe. Mit Bedauern wies Herr Leitermann darauf hin, dass die Europäische Kommission zwar reagieren müsse, aber nicht gezwungen werden könne, politisch und/oder rechtlich aktiv zu werden; zudem kritisierte er die notwendige Übernahme von Kosten für die notwendige Übersetzung des Textes in andere EU-Amtssprachen, die die Bürgerinitiative selber tragen müsse. Insgesamt müsse sich in der Zukunft erst noch zeigen, ob das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative die in sie gesetzten Erwartungen und Hoffnungen erfüllen könne.
Nach einer kurzen Diskussion klang der Abend mit Musik des Saxophonquartetts der Musikschule des Rhein-Kreises Neuss und einem Imbiss aus, der noch zu anregenden Gesprächen über die aktuellen EU-Themen genutzt wurde.
Weiterführende Informationen:
- 2. Bürgerbericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Unionsbürgerrechte in den 27 EU-Mitgliedstaaten
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.05.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.