Europäische Kommission legt Regelungen für zügige Umsetzung der Jugendgarantie vor
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Die Europäische Kommission hat am 12.03.2013 konkrete Regelungen für eine zügige Umsetzung der sog. Jugendgarantie vorgelegt. Die Jugendgarantie hatte die Europäische Kommission im Rahmen des Anfang Dezember 2012 vorgelegten Beschäftigungspakets für die Jugend vorgeschlagen, das der Europäische Rat (Treffen der Staats- und Regierungschefs) auf seiner Tagung am 07. und 08. Dezember 2012 und der Ministerrat für Beschäftigung und Soziales (Treffen der nationalen Minister) am 28. Februar 2013 angenommen hatten. Die Jugendgarantie soll die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, allen Jugendlichen unter 25 Jahren vier Monate nach dem Abschluss einer formellen Ausbildung oder bei Arbeitslosigkeit ein Angebot für eine Stelle, eine Weiterbildung, einen Praktikumsplatz oder einen Ausbildungsplatz zu machen (siehe hierzu ausführlich Artikel "Europäische Kommission beschließt Beschäftigungspaket für Jugend" vom 11.12.2012 unter der Rubrik "EU-Aktuell").
Zur Verwirklichung der Jugendgarantie sollen die 27 EU-Mitgliedstaaten in der kommenden Finanzperiode 2014 und 2020 insgesamt 6 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen, 3 Mrd. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und 3 Mrd. Euro aus einer eigens dafür aufgelegten Haushaltslinie, letztere Summe wird den Mitgliedstaaten ohne die übliche Verpflichtung der Kofinanzierung in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt und trägt damit der Tatsache Rechnung, dass viele Mitgliedstaaten wegen wirtschaftlicher und finanzpolitischer Probleme keine Möglichkeit haben, zusätzliche Finanzmittel für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitzustellen. Die Finanzmittel sollen Projekte mitfinanzieren, die auf nationaler Ebene durchgeführt werden.
Hintergrund:
Im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise sind besonders viele Jugendliche von der Arbeitslosigkeit betroffen, mit 23,6% lag die Arbeitslosigkeit im Januar 2013 um über die Hälfte über der entsprechenden Quote der Erwachsenen. In allen 27 EU-Mitgliedstaaten sind 7,5 Mio. junge Menschen (zwischen 15 und 24 Jahren) weder in einer Ausbildung noch haben sie einen Arbeitsplatz. Das Beschäftigungspaket für die Jugend soll nach dem Anliegen der Europäischen Kommission auch besonders Jugendlichen zugute kommen, die in Regionen der Europäischen Union leben, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25% lag.
Quelle und Information:
- EU-Aktuell vom 12.03.2013 der Europäischen Kommission Deutschland
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