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  • Umschreibung eines Führerscheines aus der EU oder EWR
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  • Vaterschaft und Unterhalt: Beratung und Unterstützung
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
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  • Verkauf eines Kfz melden
  • Verkehrsentwicklungsplanung
  • Verkehrserziehung
  • Verkehrslenkende Maßnahmen
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  • Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen, Mahnwachen)
  • Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug
  • Verwaltungsstrukturreform
  • Vollstreckungsschutz
  • Vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Waffenrechtliche Angelegenheiten (Waffenschein, Waffenbesitzkarte)
  • Waldführungen
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  • Wechselkennzeichen
  • Wege - Sperrung für Reiter und Spaziergänger
  • Wertgutachten
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
  • Wilder Müll
  • Wildtier gefunden - Was tun?
  • Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Wohnberechtigungsschein
  • Wohnraumförderung
  • Workshops und Arbeitskreise
  • WTG-Behörde (Heimaufsicht)
  • Wunschkennzeichen online
  • Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
  • Zahnärztliche Gutachten
  • Zahnärztliche Reihenuntersuchung
  • Zentrales Gebäudemanagement und interne Dienste
  • Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
  • Zulassung eines Fahrzeug-Eigenbaus
  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Einfuhr)
  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (Einfuhr)
  • Zwangsumtausch für 50jährige Fahrerlaubnisinhaber
  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Gemeinde Rommerskirchen
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Stadt Jüchen
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Stadt Korschenbroich
  • Amt für Finanzen
  • Ämter + Einrichtungen
  • Amtsärztlicher Dienst
  • Archiv im Rhein-Kreis Neuss
  • Ausbildungsförderung
  • Ausländerbehörde
  • Bau von Kreisstraßen
  • Berufbildungszentren des Rhein-Kreises Neuss
  • Berufsbildende Schulen, Förderschulen
  • Betreuungsbehörde Nebenstelle Grevenbroich
  • Betreuungsbehörde, Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften Hauptstelle Korschenbroich
  • Betrieb und Unterhaltung von Kreisstraßen
  • Bürger-Servicecenter Grevenbroich
  • Bürger-Servicecenter Neuss
  • Büro des Kreistages
  • Büro des Landrates
  • Bußgeldbehörde
  • Controlling
  • Das Internationale Mundartarchiv "Ludwig Soumagne" im Kulturzentrum Dormagen-Zons
  • Elterngeldstelle
  • Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen
  • Europabüro / EDIC Mittlerer Niederrhein
  • Familienbüro
  • Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
  • Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Führerscheinstelle Neuss
  • Gebäudewirtschaft
  • Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Rettungsdienst, Kreisleitstelle
  • Geodatenmanagement
  • Gesundheitsamt
  • Gesundheitsamt in Dormagen
  • Gesundheitsamt in Neuss
  • Gesundheitsplanung und -förderung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Grundstücksbezogene Basisinformationen
  • Grundstückswertermittlung
  • Hilfe bei stationärer Pflegebedürftigkeit
  • Hochbau und Bauunterhaltung Schulen
  • Hochbau und Bauunterhaltung Verwaltungs- und Kulturliegenschaften
  • Infektionsschutz & Umwelthygiene
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Inklusionsbüro für schulische Angelegenheiten
  • Internet- und Social-Media-Redaktion
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Jugendamt
  • Kataster- und Vermessungsamt
  • Katasterauskünfte und -auszüge
  • Kinder- und Jugendarbeit/-schutz
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kindertagesbetreuung
  • Kommunalaufsicht
  • Kommunales Integrationszentrum (KI)
  • Kreisentwicklung
  • Kreiskasse
  • Kreismarketing, Öffentlichkeitsarbeit
  • Kreismuseum Zons
  • Kreiswerke Grevenbroich GmbH
  • Kultur
  • Kulturzentrum Sinsteden
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
  • Medienzentrum
  • Musikschule
  • Ordnungsamt
  • Örtliche Fürsorgestelle
  • Personalrat
  • Personalwirtschaft
  • Planungsaufsicht, Obere Bauaufsicht, Denkmalschutz, Brandschutz
  • Polizeiverwaltung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechnungsprüfung
  • Rechtsamt
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  • Schulen und Kultur
  • Schulpsychologischer Dienst
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  • Schwerbehindertenvertretung
  • Sozialamt
  • Sozialhilfe und Grundsicherung
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Sportförderung
  • Sprachtherapeutischer Dienst
  • Stabsstelle Digitalisierung
  • Stabsstelle zentrales Fördermanagement Bau
  • Straßenverkehrsamt
  • Straßenverkehrsamt Dormagen
  • Straßenverkehrsamt Grevenbroich
  • Straßenverkehrsamt Meerbusch
  • Strukturwandel
  • Tiefbauamt
  • Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit, Tierschutz
  • Überwachung vom Tier stammender Lebensmittel
  • Umweltamt
  • Untere Abfallwirtschaftsbehörde
  • Untere Bodenschutzbehörde
  • Untere Immissionsschutzbehörde
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Verkehrsangelegenheiten
  • Vermessungen, Erfassung von Geobasisdaten
  • Verwaltung, Apothekenaufsicht
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Vollstreckung
  • Wald- und Forstwirtschaft
  • Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
  • Wirtschaftsförderung
  • Wohnraumförderung und Wohnraumbindung
  • WTG-Behörde (Heimaufsicht)
  • Zahnärztlicher Dienst
  • Zentrales Gebäudemanagement und interne Dienste
  • Zulassungsbehörde
  • 10er Karte Erwachsene (Anmeldung)
  • Anforderungskarte Mobile Schadstoffsammlung in Dormagen, Grevenbroich, Neuss, Rommerskirchen
  • Anforderungskarte Mobile Schadstoffsammlung in Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch
  • Anmeldung zur Untersuchung bei der BAD GmbH (Meldung einer schwangeren Lehrkraft)
  • Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Antrag auf Ausnahme nach § 4 LNatSchG NRW
  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe
  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für soziale Dienste
  • Antrag auf Ersatzführerschein
  • Antrag auf Erstellung eines Wertgutachten
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefoerderung
  • Antrag auf Feststellung der Allgemeinwohlverträglichkeit für die erlaubnisfreie Niederschlagswasserbeseitigung
  • Antrag auf Förderung der Familienerholung
  • Antrag auf Förderung durch das Acceleratorprogramm Rhein-Kreis Neuss
  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für soziale Dienstleister
  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Umschreibung auslaendische FE in deutsche EU-FE
  • Antrag auf Umstellung deutsche Alt-FE in EU-FE
  • Antrag auf Verlaengerung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
  • Antrag Unterhaltsvorschuss/ Leistungen nach dem UVG
  • Antrag zur Fristverlängerung der Lohnsteueranmeldung
  • Antrag: Ausstellung eines Jagdscheindoppels (Verlustanzeige)
  • Antrag: Innovations- & Digitalisierungsprogramm Rhein-Kreis Neuss
  • Antragsformular Accelaretorprogramm 2022
  • Antragsformular für eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  • Anzeige § 13 - Trinkwasser Installation
  • Anzeige eines Gartenbrunnens
  • Anzeige nach §13 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung - Großanlage zur Trinkwassererwärmung
  • Anzeige von Grenz- und /oder Richtlinienwertüberschreitungen in der Trinkwasserhausinstallation
  • Apothekengesetz: Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a Apothekergesetz
  • Artenschutz Ausnahme / Befreiung - Antrag
  • Ärztliche Untersuchung - Bescheinigung
  • Aufbruchgenehmigung Kreisstraßen (Antrag)
  • Aufenthaltsgenehmigung: Antrag auf Erteilung
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Antrag)
  • Bauleistungen: Selbstauskunft zur dauerhaften Datenerfassung in der Zentralen Bieterkartei des Rhein-Kreises Neuss
  • Begleitendes Fahren mit 17 - Angaben der Begleitperson
  • Begleitendes Fahren mit 17 - Antrag zur Teilnahme am Modell
  • Behindertenfahrdienste - Formular
  • Beihilfeantrag
  • Beihilfeantrag (Anlage Kinder)
  • Beihilfeantrag (Anlage Optiker)
  • Beihilfeantrag (Anlage Pflege)
  • Beihilfeantrag (Anlage Unfallbericht)
  • Beihilfeantrag (Anschreiben an die Beihilfestelle)
  • Beihilfeantrag (Bescheinigung Krankenversicherung)
  • Beihilfeantrag (Kurzantrag)
  • Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV
  • Bescheinigung des Unternehmens / der Einrichtung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
  • Bestandsanzeige Bienen
  • Bestandsanzeige Geflügel
  • Bestandsanzeige Nutztiere
  • Bestandsveränderungsanzeige für besonders geschützte Tiere
  • Betäubungsmittel, Bescheinigung für das Mitführen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
  • Bildungspaket: Antrag Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Bildungspaket: Lernförderbedarf - Bestätigung der Schule
  • Biotope Ausnahme - Antrag
  • Blauzungenkrankheit: Tierhaltererklärung - Anlage 1
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: (Newsletter)
  • De-minmis Erklärung des Antragstellers
  • Demokratie leben: Förderantrag
  • Eigenkapitalbescheinigung für den Güterkraftverkehr bzw. die Personenbeförderung
  • Eigenkapitalbescheinigung für den Güterkraftverkehr bzw. die Personenbeförderung
  • Einbürgerungs-Antrag
  • Eingriffsgenehmigung - Antrag
  • Einkommenserklärung für Selbstständige
  • Einleitung von häuslichem Abwasser in den Untergrund oder in ein Gewässer nach Vorklärung in einer Kleinkläranlage mit biologischer Stufe - Antrag
  • Einleitung von Niederschlagswasser - Antrag
  • Einwilligung bei minderjährigen Fzg-Haltern
  • Einwilligung der dauerhaften Datenspeicherung des Lichtbildes (Leichte Sprache - barrierefrei)
  • Einwilligung zur dauerhaften Datenspeicherung des Lichtbildes
  • Einwilligung zur Zulassung eines Kfz auf minderjährige Halter
  • Einwilligungserklärung Auffrischimpfung
  • Elterngeld-Antrag
  • Ensemble (Anmeldung)
  • Equidenkremierung Antragsformular Ausnahmegenehmigung
  • Equidentransporte ins Ausland Formular Datenabfrage
  • Erfassung der Daten zur Grundwasserentnahme
  • Erklärung für Alleinerziehende
  • Erklärung zum ausfüllen des Antrages in leichter Sprache. (barrierefrei)
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Deutsch)
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Englisch)
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Französisch)
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz - Antrag auf Erteilung
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz - Antrag auf Erteilung
  • Erläuterungen zum Elterngeldantrag
  • Errichtung einer Anlage am Gewässer - Antrag
  • Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Antrag)
  • Europatag 2020: Anmeldeformular
  • Fahrerkarte - Antrag
  • Fahrerkarte - Antrag (PDF 19,3 KB)
  • Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (AM, A1, L und T)
  • Fischerprüfung (Antrag auf Zulassung)
  • Fördergrundsätze Accelerate_rkn
  • Formular zur Anzeige einer Versammlung
  • Freischaffende KünstlerInnen: Antrag Soforthilfe
  • Futtermittelüberwachung Antrag Landwirt zur Registrierung als Futtermittelunternehmer
  • Gebäudeeinmessung (Antrag)
  • Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz - Antrag auf Genehmigung
  • Gewerbsmäßige Entnahme wildlebender Pflanzen / Genehmigung - Antrag
  • Großraum- und Schwerverkehr - Antrag und Bescheid für die Durchführung
  • Grundsicherung: Vereinfachter Antrag
  • Grundwasserentnahme für Brauchwasserzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für Feuerlöschzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für landw. Beregnung (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für Trinkwasserzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme zwecks Grundwasser-Haltung (Antrag)
  • GWN Packservice, An der Hammer Brücke, Neuss, 2024
  • Haftungserklärung bei Kfz-Zulassung auf Personenmehrheiten
  • Handwerkerparkausweis (Antragsformular)
  • Indirekteinleiter - Allgemeiner Antrag
  • Indirekteinleiter - Antrag Chemische Reinigung
  • Indirekteinleiter - Antrag für amalgamhaltiges Abwasser
  • Indirekteinleiter - Antrag für mineralölhaltiges Abwasser
  • Instrumentalunterricht (Anmeldung)
  • Integrationspreis 2021: Bewerbungsunterlagen
  • Internationale Bescheinigung, für Reisende, die mit Betäubungsmittel behandelt werden müssen
  • Investitionszuschuss zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege - Antrag
  • Investitionszuschuss zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege - Tabelle
  • Jagdschein (Antrag)
  • Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug
  • Kontrollmitteilung gemäß § 6 Absatz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung
  • Kurzarbeitergeld Kurzantrag
  • Landeshundegesetz Fragenkatalog zum Sachkundenachweis
  • Landschaftsschutz / Naturschutz / Befreiung - Antrag
  • Liefer- und Dienstleistungen: Selbstauskunft zur dauerhaften Datenerfassung in der Zentralen Bieterkartei des Rhein-Kreises Neuss
  • Meldung einer schwangeren Lehrkraft an das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
  • Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen
  • Musikschule-Förderverein (Anmeldung)
  • Online-Antrag: Buchungsformular Ehrenamtlicher Sprachhelferpool
  • Online-Antrag: Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  • Reitkennzeichen (Antrag)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber (Antrag)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber-Abo (Antrag mit Bankeinzug)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber-Abo (Antrag)
  • Reitkennzeichen-Abonnement: SEPA-Lastschriftmandat
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen an den Rhein-Kreis Neuss
  • Sperrung von Flächen / Genehmigung  - Antrag
  • Sprachhelferpool: Abrechnung
  • Sprachhelferpool: Buchungsformular
  • Sprachhelferpool: Rückmeldung
  • Sprengstofferlaubnis (Antrag für Unbedenklichkeits­bescheinigung)
  • Sprengstofferlaubnis (Antrag)
  • Tierarzneimittel Formular Anzeige nach § 73 Abs. 3 b AMG
  • Tierschutz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
  • Tierseuchenbekämpfung Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zur Abgabe von Kälbern
  • Transportgenehmigung für Abfälle (Antragsformular)
  • Ummeldung/Lehrerwechsel
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Inhalt

Die Errichtung eines finanziellen Schutz- und Nothilfemechanismus für die Europäische Union - die drei finanziellen Hilfsmechanismen EFSF, EFSM und ESM

Europa |

Die temporären Hilfs­mechanismen EFSF und EFSM

Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die die Staats- und Regierungschefs der EU im Zuge der Griechenlandkrise auf einen finanziellen Rettungsschirm, der aus zwei Teilen besteht, der Europäischen Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF) und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Der Schutzschirm ist temporär und bis zum 30. Juni 2013 befristet, danach wird er vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst.

Die Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF)

Die EFSF wurde im Mai 2010 von den EU-Mitgliedern, die zugleich Mitglied in der Eurozone sind, beschlossen und als privatrechtliche Kapitalgesellschaft (nach luxemburgischen Recht) eingerichtet. Der Fonds (Vorstandschef ist Klaus Regling), der seinen Sitz in Luxemburg hat, hatte ursprünglich ein Kreditvolumen in Höhe von 250 Mrd.  und wurde 2011 auf 440 Mrd.  aufgestockt (der maximale Garantierahmen liegt bei 780 Mrd. ). Das Geld leiht sich der Fonds an den Kapitalmärkten und kann bis zum 30. Juni 2013 Kredite an Euro-Staaten vergeben, deren andauernde Wirtschafts- und Finanzprobleme die Stabilität der gesamten Eurozone in Gefahr bringen würde. Die 17 Euro-Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Österreich, Spanien, Portugal, Slowenien, Zypern, Malta, Griechenland, Luxemburg, Slowakei, Estland, Finnland und Irland) bürgen für die Begehung der Anleihen und anteilmäßig für deren Rückzahlung gemäß ihrem Anteil am Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Bundesrepublik Deutschland bürgt für einen Anteil in Höhe von 211 Mrd. . Durch das gute Rating einiger Euroländer (u.a. Deutschland, Frankreich, Niederlande) kann sich der Fonds das Geld zu günstigen Zinsen leihen. Aus dem EFSF haben bisher Irland (Kreditzusage in Höhe von 17,7 Mrd. , davon bisher ausgezahlt 12 Mrd. ), Portugal (26 Mrd. , davon ausbezahlt 19 Mrd. ) und Griechenland (144,6 Mrd. , davon ausbezahlt 113 Mrd. ) Unterstützung erhalten.

Die betroffenen Euro-Staaten erhalten Kredite nur unter Einhaltung von finanz- und wirtschafspolitischen Auflagen, die zwischen dem Euroland und der sog. "Troika" (Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds) vereinbart werden.

Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

Der EFSM ist ein weiterer Kreditfonds, ein ebenfalls zeitlich begrenztes Gemeinschaftsinstrument, das von der Europäischen Kommission gespeist wird, d.h. dieser nimmt Geld an den Kapitalmärkten auf und gibt Kredite an die Euroländer weiter. Der Fonds hat ein Kreditvolumen in Höhe von 60 Mrd. . Der deutsche Beitrag an dem Fonds beträgt 20%, der Fonds hat bisher Teile des Rettungspakets für Irland und Portugal übernommen.

Beide Fonds zusammen haben eine "Rettungskraft" von 500 Mrd. , diese Summe wird ergänzt durch Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington, so dass die temporäre Lösung des Rettungsschirms ein Kapitalvolumen von 750 Mrd.  hat.

Beide Rettungsschirme sollen verhindern, dass ein Mitglied der Eurozone aufgrund wirtschafts- und finanzpolitischer Probleme und Engpässe in Liquiditätsschwierigkeiten gerät und dadurch zahlungsunfähig wird. Die unter Konditionen gewährten Kredite sollen durch Geldzufuhr in schwieriger haushaltspolitischer Situation helfen, die notwendigen staatlichen Ausgaben zu sichern und zugleich Raum geben für notwendige Strukturreformen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes; Ziel ist die Wiederherstellung eines Haushaltsausgleichs, d.h. Einnahmen und Ausgaben sollen sich ausgeglichen gegenüber stehen.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)

Mit dem Überspringen der Banken- und Finanzkrise auf Irland und Portugal (zwischenzeitlich auch Zypern) wurde den Staats- und Regierungschefs bald klar, dass es eines permanenten finanziellen Hilfsmechanismus und Rettungsschirms bedurfte, um auf Dauer die Wirtschafts- und Währungsunion abzusichern und das Vertrauen der Finanzwelt in den Euro wieder herzustellen. Ähnlich dem Vorbild des Internationalen Währungsfonds wurde im Juli 2011 die Errichtung eines permanenten Schutzschirms, des ESM beschlossen und am 02.Februar 2012 unterzeichnet. Das Bundesfinanzministerium betont in den Erläuterungen zum ESM, mit der Errichtung würden institutionelle Lücken in der Architektur der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen. Der ESM ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg (eingerichtet durch völkerrechtlichen Vertrag), dem alle Euro-Mitgliedstaaten angehören. Er verfügt über ein Kapital in Höhe von 700 Mrd. , davon zahlen die Euroländer 80 Mrd.  ein und erwerben damit einen Anteil am ESM (Deutschland zahlt insgesamt 22 Mrd.  gemäß dem an der EZB gehaltenen Kapital in Höhe von 27,15%) die restlichen 620 Mrd.  werden als Garantien bzw. potential abrufbares Kapital gestellt. Deutschland hat in 2012 bereits zwei Raten seines Kapitalanteils eingezahlt, zwei weitere Raten sollen in 2013 folgen, die letzte Rate ist für 2014 vorgesehen, die restlichen 168 Mrd.  sind Garantien und gegebenenfalls abrufbares Kapital. Nach dem seinerzeitigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 liegt die Haftungsobergrenze für Deutschland bei 190 Mrd. . In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung und wichtig, dass diese zur Verfügung gestellten Summen nicht in die Berechnung der Staatsdefizits (60% des BSP) nach den Maastricht-Kriterien eingehen.

Für die Zeit des parallelen Bestehens von EFSF (bis 30. Juni 2013) und ESM haben die Staats- und Regierungschefs und die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beschlossen, das maximale, konsolidierte Ausleihvolumen von beiden Fonds auf max. 700 Mrd.  festzusetzen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die bereits zugunsten von Irland, Portugal und Griechenland gewilligten Finanzhilfen des EFSF in Höhe von 200 Mrd.  nicht vom Ausleihevolumen des ESM in Abzug gebracht werden sollen; mit der Rückzahlung durch die Kreditnehmer wird dann auch das Ausleihevolumen des ESM wieder auf 500 Mrd.  zurückgeführt.

Funktionsweise des ESM

Das Eingreifen des ESM ist an strenge Bedingungen (Konditionalität) geknüpft, er darf nur seine "Instrumente" einsetzen, wenn:

  • das betroffene Euroland schwerwiegende Finanzprobleme hat oder diese drohen
  • die Finanzstabilität der Eurozone insgesamt in Gefahr ist
  • das betroffene Euroland sich verpflichtet, strikte Auflagen, die gemeinsam zwischen ihm und der "Troika" im Rahmen eines wirtschafts- und finanzpolitischen Reform- und Anpassungsprogramms  ("Memorandum of Understanding") vereinbart wurden, einzuhalten.
  • wenn das betroffene Euroland den Fiskalvertrag unterzeichnet hat (Frist war der 01.März 2013), mit dem es die Zusage macht, die darin festgelegte Schuldenbremse einzuhalten, d.h. der Haushalt muss ausgeglichen sein oder einen Überschuss ausweisen (siehe hierzu EU-Informationen Juli 2012, Seite 2)

Der ESM wird nur auf Antrag eines von einer Finanzkrise betroffenen Eurolands tätig, d.h. das Land muss von sich aus aktiv werden. Danach folgt in Zusammenarbeit mit der Troika eine "Schuldentragfähigkeitsanalyse" (d.h. kann das Land die Schulden auf Dauer zurückzahlen) und bei voraussichtlicher Zusage der Darlehen ein makroökonomischen "Anpassungsprogramm" (wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Strukturreformen, z.B. oftmals Steuererhöhungen, Öffnung/Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Erhöhung Rentenalter). Sollte sich trotz der vorgesehenen Maßnahmen zeigen, dass das Land seine Schulden auf Dauer nicht zurückzahlen kann, gewährt der ESM nur Unterstützung, wenn die Regierung mit ihren Gläubigern einen teilweisen Verzicht von Forderungen vereinbart; die Art und Höhe der Beteiligung der privaten Gläubiger erfolgt für jedes Euroland separat und soll angemessen und verhältnismäßig sein.  Die Einhaltung der zugesagten Reformen wird regelmäßig von der Troika geprüft und die weitere Auszahlung von Finanztranchen von Erfolgen bei der Umsetzung abhängig gemacht.

Entscheidungsmechanism des ESM

Die Entscheidungen im Rahmen des ESM werden durch den Gouverneursrat, der sich aus den Finanzministern der 17 Eurostaaten zusammensetzt getroffen, wesentliche Entscheidungen, z.B. die Gewährung von Finanzhilfen, müssen einstimmig gefasst werden. Das deutsche Stimmgewicht beträgt entsprechend dem Anteil Deutschlands am ESM Kapital 27,1464%, so dass wichtige Entscheidungen ohne Zustimmung des deutschen Finanzministers nicht gefällt werden können. Für den laufenden Geschäftsbetrieb ist ein Direktorium zuständig. Das Direktorium erarbeitet z.B. Vereinbarungen mit den technischen Einzelheiten der jeweiligen Finanzhilfe und entscheidet über die Auszahlung der ersten Tranche.

Über das mit dem jeweiligen Euroland vereinbarte Reform- und Anpassungsprogramm müssen abschließend die EU-Staats- und Regierungschefs entscheiden (gemäß dem beschlossenen Verfahren zur haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung).

Instrumente des ESM

Der ESM hat verschiedene Kriseninterventionsmechanism zur Stabilisierung der Finanzmärkte zur Verfügung. Diese sind:

Vorsorgliche Finanzhilfen

Euroländer, die kurzfristige Finanzierungsschwierigkeiten haben, ansonsten aber einen soliden Haushalt aufweisen, können zur Überwindung Kreditlinien erhalten. Ziel ist, die Entstehung einer Liquiditätslücke und das evtl. Übergreifen der Finanzkrise auf andere Euroländer zu vermeiden. Die Kredite werden nur unter Bedingungen vergeben. 

Darlehen

Euroländer mit größeren Wirtschafts- und Finanzproblemen können Darlehen erhalten, Voraussetzung ist auch hier die vertragliche Zusage eines vorher vereinbarten Reform- und Anpassungsprogramms

Primärmarktkäufe

Der ESM kann in Ausnahmefällen neu ausgegebene Staatsanleihen eines Eurolandes auf dem sog. Primärmarkt kaufen, d.h. direkt bei der Ausgabe durch den Staat selbst; so erhöht sich die Nachfrage nach den Papieren und die Zinsen werden niedriger (idealtypisch).

Sekundärmarktkäufe

Ebenfalls in Ausnahmefällen kann der ESM bereits auf dem Markt befindliche Staatsanleihen kaufen, mit dem Ziel, eine ausreichende Liquidität im Anleihemarkt zu gewährleisten. Diese Intervention ist jedoch nur mit "Erlaubnis" der Europäischen Zentralbank möglich, d.h. bei einer festgestellten Gefährdung der Finanzmarktstabilität und auch nur unter strikten Auflagen.

Sowohl Primärmarkt- wie auch Sekundärmarktkäufe sind in den vergangenen beiden Jahren heftig diskutiert worden und sind umstritten, da viele Finanzwissenschaftler die Ansicht vertreten, dass die Europäische Zentralbank an dieser Stelle Aufgaben übernimmt, die gemäß der rechtlichen Vorgaben nicht abgesichert sind (Ziel der EZB ist die Sicherung der Geldwertstabilität des Euro). Der Präsident der EZB hat jedoch immer wieder betont, dass die EZB alles tun werde, um den Euro als Währung zu erhalten; so haben die Aufkaufprogramme in der jüngsten Vergangenheit auch merklich zur Beruhigung der Finanzmärkte beigetragen.

Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Banken

In der Vergangenheit mussten Euroländer aufgrund finanzieller Probleme ihrer Banken Staatsgelder zur Rettung des Bankensystems einsetzen und gerieten dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten. In solchen Fällen kann der ESM dem Euroland zukünftig Darlehen zur Verfügung stellen, die dieser dann an die Banken weiterleitet; in einem solchen Fall ist der betroffene Eurostaat verantwortlich für die Rückzahlung und für die im Rahmen des Anpassungsprogramms vereinbarten Auflagen (oft sind solche Finanzzusagen mit konkreten Umstrukturierungen oder mit der Verkleinerung/Abwicklung der in Schieflage geratenen Banken verbunden).

In diesem Zusammenhang wurde von Politikern auch die direkte Vergabe von Finanzhilfen an Banken gefordert, die EZB und einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland lehnen dies bisher strikt ab, da der ESM keine Kontroll- und Durchgriffsrechte auf die angeschlagenen Banken hat. Erst mit der für 2014 entstehenden effektiven, europäischen Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB soll es auch möglich werden, direkt Darlehen an Banken auszugeben, weil erst dann eine Zusammenführung von Kontrolle und Haftung gewährleistet ist

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. September 2012 höchstrichterlich entschieden, dass der ESM-Vertrag verfassungskonform ist; gleichzeitig hat es bestimmt, dass die Haftung Deutschlands im Rahmen des ESM auf 190 Mrd.  begrenzt bleibt. Außerdem muss die Bundesregierung, wenn die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages gegeben ist, einen Zustimmungsbeschluss des Bundestages herbeiführen.

Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (06.06.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.