EU unterstützt entlassene Arbeitskräfte mit über 83 Millionen Euro
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Der Europäische Globalisierungsfonds wird immer stärker nachgefragt, die Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer stieg 2010 auf das Dreifache an.
Damit konnte über den Fonds die Arbeitssuche von Arbeitnehmern in neun Mitgliedstaaten mit 83,5 Millionen Euro unterstützt werden. In Deutschland erhielten 1793 ehemaliger Mitarbeiter des Automobil-Zulieferers Karmann Hilfe bei der Jobsuche, ein Antrag der Heidelberger Druckmaschinen AG nach Unterstützung für 1181 Mitarbeiter wurde ebenfalls 2010 genehmigt.
Zur Vorstellung des des am 22.08.2011 angenommenen vierten Bericht zum Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sagte Beschäftigungskommissar László Andor: "Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2007 hilft der Europäische Globalisierungsfonds als ein Instrument der Solidarität in der EU Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Dank des Fonds konnten tausenden europäischen Arbeitskräften Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Arbeitsuche angeboten werden. Und auch in Zukunft wird dem Fonds eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit zukommen."
Die EGF-Finanzbeiträge wurden für 23.688 entlassene Arbeitskräfte in neun Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Irland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) bereitgestellt. Die EGF-Finanzbeiträge, die den Mitgliedstaaten gewährt wurden, sind 2010 auf ein Dreifaches angestiegen. Der starke Anstieg spiegelt die unmittelbaren Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wider, die zu einer beträchtlichen Zunahme der Anträge im Jahr 2009 führten.
Aufgaben des Europäischen Globalisierungsfonds
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde im Jahre 2007 eingerichtet, um ArbeitnehmerInnen zu helfen, die infolge von Veränderungen des Welthandels von ihren Unternehmen entlassen werden und eine neue Arbeitsstelle suchen. Voraussetzung war in den beiden ersten Jahren des bestehens, dass mindestens 1000 ArbeitnehmerInnen entlassen wurden.
Im Jahr 2009 wurden die Regelungen des Fonds dahingehend angepasst, dass der EGF nicht nur bei Massenentlassungen in Folge des Globailsierungsdrucks eingreifen darf, sondern auch bei Entlassungen im Zuge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise. Außerdem wurde wegen der sich damals verschlechternden wirtschaftlichen Situation festgelegt, dass eine Unterstützung schon dann beantragt werden kann, wenn 500 ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz in einem Unternehmen oder in einem Sektor in einer Region (d.h. auf Ebene der Städte und Kreise) verlieren. Die veränderten Regelungen gelten erst einmal bis Ende 2011.
Ziel der einmaligen, zeitlich begrenzten und individuellen Unterstützung durch den EGF ist die Reintegration der entlassenen ArbeitnehmerInnen in den Arbeitsmarkt. Dabei richten sich die Maßnahmen nach der individuellen, spezifischen Situation des Betroffenen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
- Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei der Berufsberatung, bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (insbesondere bei dem Erwerb von IKT-Kenntnissen), beim Outplacement und bei einer Unternehmensgründung
- Beihilfen für die Arbeitssuche, Mobilitätsbeihilfen oder Beihilfen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
- Besondere Anreize für benachteiligte oder ältere ArbeitnehmerInnen.
Der Antrag auf Unterstützung durch den EGF muss durch den einzelnen Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission gestellt werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.08.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.