Schengener Abkommen feierte am 14. Juni 2011 26 jähriges Jubiläum
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Am 14. Juni 1985 erzielten die fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg in dem kleinen luxemburgischen Ort Schengen ein Übereinkommen mit dem Ziel, das "freie Überschreiten der Binnengrenzen durch alle Angehörigen der Mitgliedstaaten und freien Waren- und Dienstleistungsverkehr" zu verwirklichen. Damit sollten die bisher üblichen Kontrollen an ihren gemeinsamen Land- und Seegrenzen entfallen. Am 19. Juni 1990 unterzeichneten die fünf EU-Staaten das "Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen"; im Jahr 1995 wurden die ersten offiziellen Grenzen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Portugal abgebaut. In den kommenden Jahren folgten Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie Schweden und Finnland (1996). Durch ein Kooperationsabkommen der Schengen-Mitglieder mit den EWR-Staaten Norwegen und Island im Jahr 1996 konnten auch hier die Grenzkontrollen entfallen.
Der sog. Schengen-Besitzstand wurde im Jahr 1999 durch Protokolle zum Vertrag von Amsterdam in den rechtlichen Besitzstand der Europäischen Union ("acquis communitaire") mit aufgenommen.
Seit dem Beitritt der Schweiz am 12. Dezember 2008 gehören dem Schengen-Raum nunmehr 25 europäische Staaten an; am 21. Dezember 2007 waren die EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn dem Schengener Raum beigetreten. Dies bedeutet, dass heute EU-BürgerInnen von der iberischen Halbinsel bis zu den baltischen Staaten und von Griechenland bis Finnland ohne Grenzkontrollen durch die 25 Staaten reisen können, für Drittstaatsangehörige gibt es ein einheitliches Schengen-Visum, das in allen Schengen-Mitgliedern Gültigkeit hat.
Anlässlich des Jubiläums sagte die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: "Als Touristen unternehmen wir 1,25 Milliarden Reisen pro Jahr, und wir können Freunde und Bekannte in ganz Europa ohne bürokratische Hürden besuchen. Der Schengen-Raum gehört zu den greifbarsten, populärsten und erfolgreichsten Leistungen der Europäischen Union. Wenn notwendig, müssen wir Wege finden, ihn zu schützen und zu verbessern".
Letzteres sagte Frau Malmström vor dem Hintergrund, dass Dänemark angesichts der jüngsten Flüchtlingswelle aus Nordafrika einseitig erklärt hatte, das Schengen-Abkommen außer Kraft setzen und wieder Grenzkontrollen einzuführen zu wollen. Die Europäische Kommission hat daher im Mai 2011 Vorschläge zur Stärkung des Schengen-Raums vorgelegt, über die die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitglieder auf ihrem kommenden Gipfeltreffen in Brüssel am 24./25. Juni 2011 beraten sollen; gleichzeitig soll auf dem Treffen wohl über den Antrag der beiden EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien auf Aufnahme in das Schengen-Abkommen entschieden werden; auch wenn die Europäische Kommission beiden Ländern deutliche Fortschritte in der Sicherung der Grenzen und bei der Bekämpfung von Korruption zuspricht, sind einige EU-Mitglieder, u.a. Deutschland und die Niederlande, gegen eine Aufnahme beider Kandidaten, da sie die Sicherheit der Grenzen trotz der Fortschritte nicht als gewährleistet sehen. Über eine Aufnahme entscheiden die derzeitigen Schengen-Mitgliedstaaten einstimmig.
Die europäischen Staaten, die Mitglied des Schengen-Abkommens werden wollen, können einen Antrag auf Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen stellen und müssen sich dann einem strengem Evaluierungsprozess unterziehen, in dem geprüft wird, ob sie über die nötige technische Ausrüstung verfügen, um ihre Außengrenzen zu überwachen und für den gesamten Schengen-Raum gültige Visa auszustellen. Voraussetzung hierfür ist die Anbindung an das Schengener Informationssystem (SIS II) - eine Datenbank, in der Personen und Sachen eingetragen sind, nach denen im Schengen-Raum gefahndet wird - und die Kontrolle von Drittstaatsangehörigen; hierzu gehört u.a. die Fähigkeit zur Ausstellung eines Visums für den gesamtem Schengen-Raum (VIS). Für die im Jahr 2007 beigetretenen neuen mittel- und osteuropäischen Staaten wurde dies auch mit finanzieller Unterstützung aus der sog. Schengen-Faszilität ermöglicht, aus der insgesamt 961 Mio Euro zur Verfügung gestellt wurden. Diese Finanzmittel wurden für Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen in Betriebsausrüstung und Grenzinfrastruktur an den EU-Außengrenzen, die Modernisierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die Vorbereitungen für das Schengener Informationssystem und das Visa-Informationssystem sowie die Fortbildung im operativen und sprachlichen Bereich eingesetzt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.06.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.