Für mehr Wachstum: 12 Projekte für den EU-Binnenmarkt
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Mit einem 12-Punkte-Plan will die Europäische Kommission den Binnenmarkt stärken, um mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.
Dazu beschloss die Kommission am 26.09.2011 die Binnenmarktakte. Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte: "Der Binnenmarkt ist heute mehr denn je unser größter Trumpf in der Krise. Die zwölf Großprojekte, die wir heute in Angriff nehmen, werden dem Binnenmarkt neuen Schwung verleihen - im Interesse der Unternehmen, der Arbeitnehmer und der Verbraucher. Unser Ziel lautet: ein stärkerer Binnenmarkt ab 2012."
Die 12 Schwerpunkte sind:
- Finanzierungsmöglichkeiten für die 20 Mio kleinen und mittleren Unternehmen
- Mobilität der Arbeitskräfte im Binnenmarkt, von denen bislang nur 2,5 Prozent in einem anderen EU-Land arbeiten
- Rechte des geistigen Eigentums
- Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts: Mehr Rechtssicherheit auch im Online-Handel kann zu Wachstum und Wettbewerb führen
- Dienstleistungen: Normung ausweiten
- Leistungsfähigere europäische Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze
- Digitaler Binnenmarkt für eine sichere Kommunikation
- Soziales Unternehmertum
- Steuern
- Stärkerer sozialer Zusammenhalt im Binnenmarkt
- Regulierungsumfeld der Unternehmen
- Öffentliches Auftragswesen
Ende 2012 wird die Kommission Bilanz ziehen, welche Fortschritte bei der Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans erzielt wurden, und ihr Programm für die nächste Phase vorlegen. Ihre Überlegungen werden sich auf eine umfassende Wirtschaftstudie stützen, die Aufschluss über Bereiche mit nach wie vor ungenutztem Wachstumspotenzial geben und gegebenenfalls neue Wachstumshebel aufzeigen dürfte.
1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Der Zugang zu Finanzmitteln ist ein zentraler Hebel für 20 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa, die sich aufgrund mangelnder Finanzmittel häufig schwertun, Personal einzustellen, neue Produkte zu entwickeln oder ihre Infrastruktur auszubauen. Abhilfe schaffen soll ein gemeinsames Statut für Risikokapitalfonds, das es den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Fonds ermöglicht, in einem beliebigen anderen Mitgliedstaat zu investieren und innovativen KMU zu attraktiven Konditionen Kapital sowie das erforderliche Know-how zur Verfügung zu stellen.
2. Mobilität der Arbeitskräfte im Binnenmarkt
Im Jahr 2009 waren 5,8 Millionen Europäer in einem anderen Mietgliedstaat beschäftigt. Dies entspricht 2,5 % der Erwerbsbevölkerung der Europäischen Union. Eine höhere Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte würde es der europäischen Wirtschaft ermöglichen, wettbewerbsfähiger zu werden. Dies ist umso dringender erforderlich, als zahlreiche Stellen für Hochqualifizierte nicht besetzt sind. Zur Beseitigung der rechtlichen Hindernisse, die die Europäer nach wie vor davon abhalten, dort zu arbeiten, wo es ihr Wunsch ist, plant die Kommission eine Modernisierung der Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Die Verfahren sollen vereinfacht, der Bereich der reglementierten Berufe überprüft und Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere durch Einführung eines Europäischen Berufsausweises, gestärkt werden.
3. Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums sind genauso wichtig wie Rohstoffe oder die industrielle Basis: Zwischen 44 % und 75 % der Ressourcen der europäischen Unternehmen basieren auf derartigen Rechten. Dies ist ein erheblicher komparativer Vorteil für die Union. Mit Blick auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit ist es somit dringend geboten, in möglichst vielen Mitgliedstaaten einen einheitlichen Patentschutz einzuführen, wobei das Ziel darin besteht, die ersten Einheitspatente im Jahr 2013 zu erteilen. Die Kommission legt ebenfalls am heutigen Tag entsprechende Legislativvorschläge vor (siehe IP/11/470 und MEMO/11/24Q vom 13. April).
4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
Soll das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt gestärkt werden, muss ihnen die Wahrung ihrer Rechte garantiert werden. Hierzu sollen insbesondere die alternativen Streitbeilegungsverfahren ausgebaut und außergerichtliche Rechtsbehelfe eingeführt werden. Damit stünden den Verbrauchen einfachere, schnellere und kostengünstigere Lösungen zur Verfügung. Von wesentlicher Bedeutung ist dies für den Online-Handel, wo ein größeres Verbrauchervertrauen in den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr wirtschaftliche Zuwächse in Höhe von schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro bringen dürfte.
5. Dienstleistungen: Normung ausweiten
Der Dienstleistungssektor ist der Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa: Während die Wirtschaft in der Europäischen Union im Zeitraum 1998 bis 2008 im Durchschnitt um 2,1 % pro Jahr gewachsen ist, hat der Dienstleistungssektor im Durchschnitt um 2,8 % pro Jahr zugelegt. Die Beschäftigung in diesem Sektor ist jährlich um 2 % gestiegen gegenüber 1 % in der Gesamtwirtschaft. Um diese Stärke auszubauen, schlägt die Kommmission eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum europäischen Normungssystem vor mit dem Ziel, das System auf Dienstleistungen auszudehnen und die Normungsverfahren wirksamer, effizienter und integrativer zu gestalten.
6. Leistungsfähigere europäische Netze
Verkehrs-, Energie- und elektronische Kommunikationsnetze bilden das Rückgrat des Binnenmarkts. Leistungsfähige Infrastrukturen fördern einen raschen und kostengünstigen freien Verkehr von Personen, Waren, verschiedenen Energieformen und Daten. Die Kommission wird Rechtsvorschriften zur Festlegung der strategischen Projekte von europäischem Interesse im Bereich der Energie- und Verkehrsinfrastrukturen erlassen.
7. Digitaler Binnenmarkt
Die Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen ist eine conditio sine qua non für die Entwicklung eines digitalen Binnenmarkts, dessen Möglichkeiten Bürger, Unternehmen und Behörden in vollem Umfang nutzen können. Europa braucht Rechtsvorschriften, die EU-weit eine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung gewährleisten. Außerdem bedarf es einer Überarbeitung der Richtlinie über die elektronische Signatur, damit eine sichere und ungehinderte elektronische Kommunikation ermöglicht wird.
8. Soziales Unternehmertum
Einige Unternehmen haben sich dafür entschieden, neben legitimem Gewinnstreben auch Ziele des Allgemeininteresses, z.B. der sozialen, ethischen oder ökologischen Entwicklung, zu verfolgen. Der sozialwirtschaftliche Sektor verspricht Wachstum und Beschäftigung. Um ihn zu fördern, müssten die ungeheuren Finanzierungsmöglichkeiten, die die europäische Vermögensverwaltungsbranche bietet, voll ausgeschöpft werden. Damit die Wirkung nationaler Projekte verstärkt werden kann, wird die Europäische Kommission einen europäischen Rechtsrahmen für Solidarinvestmentfonds vorschlagen, der diesen Fonds die Möglichkeiten des Binnenmarkts erschließt:
9. Steuern
Die Steuergesetzgebung der EU wird dem Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts und den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung nicht länger gerecht. Die energieeffizientesten und umweltfreundlichsten Praktiken werden durch sie nicht ausreichend gefördert. Um eine kohärentere Behandlung der verschiedenen Energieträger zu gewährleisten, schlägt die Europäische Kommission deshalb heute eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vor, die dem Energiegehalt der Produkte sowie ihren CO2-Emissionen in stärkerem Maße Rechnung trägt (siehe IP/11/468 und MEMQ/1J./238).
10. Stärkerer sozialer Zusammenhalt im Binnenmarkt
Um den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken, wird die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der auf eine bessere Anwendung der "Entsenderichtlinie" abzielt, um Missbrauch oder Umgehung von Vorschriften vorzubeugen und zu sanktionieren. In einem zweiten Vorschlag soll klargestellt werden, wie die sozialen Grundrechte in Fällen wahrgenommen werden können, in denen die Unternehmen von ihren wirtschaftlichen Freiheiten Gebrauch machen.
11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
Die Unternehmen sehen den Binnenmarkt allzu oft als Raum der Zwänge und nicht der Chancen an. Ihnen muss durch Abbau gesetzlicher und administrativer Auflagen das Leben erleichtert werden. Um dies zu erreichen, schlägt die Kommission eine Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien vor, die die Finanzberichterstattungspflichten und den Verwaltungsaufwand insbesondere für KMU verringern soll.
12. Öffentliches Auftragswesen
Die öffentliche Hand wendet etwa 18 % des BIP der EU für Llefer-, Dienstieistungs- und Bauaufträge auf. Diese öffentlichen Ausgaben sind für das Wachstum von grundlegender Bedeutung. Durch europäische und nationale Rechtsvorschriften wurde das öffentliche Auftragswesen für lauteren Wettbewerb geöffnet, so dass die Bürgerinnen und Bürger heute bessere Qualität zu einem besseren Preis erhalten. Die Kommission schlägt vor, diesen Rechtsrahmen mit dem Ziel zu modernisieren, eine ausgewogene Politik zu erreichen, die die Nachfrage nach umweltfreundlichen, sozial verantwortungsvollen und innovativen Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen stützt. Ziel ist es, den Vergabebehörden einfachere, flexiblere Verfahren zur Verfügung zu stellen und für KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Was sind die nächsten Schritte?
Ende 2012 wird die Kommission Bilanz ziehen, d. h. prüfen, welche Fortschritte bei der Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans erzielt wurden, und ihr Programm für die nächste Phase vorlegen. Ihre Überlegungen werden sich auf eine umfassende Wirtschaftsstudie stützen, die Aufschluss über Bereiche mit nach wie vor ungenutztem Wachstumspotenzial geben und gegebenenfalls neue Wachstumshebel aufzeigen dürfte.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (11.10.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.